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Rückmeldung zum Sommersemester 2024

Eingeschriebene Studierende, die ihr Studium im kommenden Semester fortsetzen wollen, müssen sich zurückmelden.

Der endgültige  Semesterbeitrag für das Sommersemester 2024 beträgt 386,09 €.

Welche Fristen muss ich einhalten?

Sommersemester 2024
Rückmeldefrist: 01.01.2024 bis 26.02.2024
Nachfrist (Ausschlussfrist): 22.03.2024 (Achtung: Säumnisgebühr!)

Wintersemester 2024/2025
Rückmeldefrist: 01.07.2024 bis 27.08.2024
Nachfrist (Ausschlussfrist): folgt in Kürze (Achtung: Säumnisgebühr!)

Für die Einhaltung der Rückmeldefrist musst du beachten, dass der Zahlungsweg etwa 8 bis 10 Tage dauern kann. Bitte reiche deine Überweisung deshalb frühzeitig vor Ablauf der Rückmeldefrist bei deiner Bank ein. Geht der Betrag nach dem letzten Rückmeldetag d.h. während der Nachfrist ein, werden 30,00 Euro Säumnisgebühren fällig. Das bedeutet für dich einen finanziellen Mehraufwand. Die Rückmeldung wird erst nach Zahlungseingang der Säumnisgebühr durchgeführt.

Bei der Nachfrist handelt es sich um eine Ausschlussfrist, somit ist eine Rückmeldung danach ausgeschlossen, folglich wirst du exmatrikuliert.

Wie melde ich mich zurück?

Der Zahlungseingang des  Semesterbeitrages bei der Philipps-Universität Marburg gilt als Rückmeldeerklärung. Auf dem Überweisungsformular müssen dein Name sowie deine Matrikel-Nr. als "Verwendungszweck" eingetragen sein. Nur so kann der Betrag eindeutig deinem Students-Account zugeordnet werden.

Bankverbindung
Empfänger: Philipps-Universität Marburg
IBAN: DE31 5005 0000 0001 0065 92
SWIFT-BIC: HELADEFFXXX
bei der Landesbank Hessen Thüringen

Nach Zahlungseingang versendet das Studierendensekretariat das Stammdatenblatt mit Studierendenausweis an die in MARVIN hinterlegte Postanschrift.

Hinweis: Du kannst dich im MARVIN-Portal durch die Selbstbedienungsfunktionen u.a. über den Stand deiner Rückmeldung informieren. Dort hast du auch die Möglichkeit, deine Adresse zu ändern.

Folgen der Nichtrückmeldung

Wer sich nicht fristgerecht zurückmeldet, verliert den Anspruch auf Rückmeldung und wird gemäß § 59 HessHG "von Amts wegen" exmatrikuliert. Du erhältst keine Exmatrikulationsbescheinigung auf der die Dauer deines Studiums und dein Abschluss zu finden sind. Das Fehlen einer Exmatrikulationsbescheinigung  kann bei der Nachweispflicht gegenüber der Rentenversicherung zu Problemen führen. Wir empfehlen dir daher dringend, dich mit Hilfe des unten angegebenen Formulars formgerecht zu exmatrikulieren.

Warum bin ich noch nicht rückgemeldet?

Dies kann verschiedene Gründe haben, die du selbst im Marvin Portal überprüfen kannst. Bitte überprüfe den Status deiner Rückmeldung selbstständig und rechtzeitig vor bzw. während des Rückmeldezeitraums im Marvin.

  • Adresse/Umzug

    Bitte überprüfe VOR der Rückmeldung, ob deine Adressdaten in Marvin-Portal aktuell sind.
    Logge dich dazu mit dem Students-Account in Marvin ein und gehe zu Mein Studium – Studienservice. Deine Adresse kannst du unter dem Punkt Kontaktdaten selbstständig ändern. Solltest du bemerken, dass deine Unterlagen an eine falsche Adresse versendet wurden, wende dich bitte an das Studierendensekretariat.

  • Eingang des Semesterbeitrags

    Ob der Semesterbeitrag korrekt und rechtzeitig eingegangen ist, kannst du unter dem Punkt Mein Studium – Studienservice einsehen. Unter dem Reiter Zahlungen kannst du den Eingang deiner Zahlung überprüfen.

    Ist der Beitrag zu spät oder nicht in der richtigen Höhe eingegangen, so überweise bitte nachträglich die Differenz und zusätzlich die Säumnisgebühr.

    Sollte trotz Überweisung kein Geld verbucht worden sein überprüfe, ob der Verwendungszweck (deine Matrikelnummer) korrekt angegeben wurde. Zur Überprüfung sende bitte eine Kopie deines Kontoauszuges an das

  • Auslaufende Prüfungsordnung

    Sollte die Prüfungsordnung deines Studiengangs auslaufen, so wurdest du darüber vorab von deinem Prüfungsbüro per Mail informiert. Bitte nimm mit dem Prüfungsbüro des jeweiligen Fachbereichs Kontakt auf, um ggf. die Möglichkeit der Umschreibung in eine neue Prüfungsordnung zu klären. Zu den Kontaktdaten der Prüfungsbüros nach Fachbereichen.

  • Sperren in Marvin

    Bitte überprüfe, ob eine Sperre im Marvin-Portal vorliegt. In diesem Fall wird dir ein entsprechender Hinweis nach dem Login unter dem Punkt Mein Studium – Studienservice  - Mein Status angezeigt.

    • Vorläufige Einschreibung Vorklinik
      Solltest du Teilstudienplatzinhaber*in im Studiengang Humanmedizin sein, kannst du nur bis zum Physikum eingeschrieben bleiben. Solltest du die Regelstudienzeit von 4 Semestern überschreiten und möchtest darüber hinaus immatrikuliert bleiben, benötigen wir einen Nachweis des Fachbereichs Medizin, dass du das Physikum noch nicht angetreten / bestanden hast. Diese Nachweise erhält das Studierendensekretariat in der Regel automatisch vom Fachbereich sobald die Prüfungsanmeldungen / -ergebnisse vorliegen. Dies kann ggf. auch erst zum Ende der Rückmeldefrist erfolgen.

    • Fehlender Krankenkassennachweis
      Im Rahmen des digitalen Meldeverfahrens wird uns deine Krankenversicherungsbescheinigung elektronisch zur Verfügung gestellt. Bist du privat versichert, so benötigen wir eine Kopie der Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung (nähere Informationen). Der Befreiungsantrag kann nur innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht (Einschreibung im ersten Semester, Ausscheiden aus einer anderweitigen Versicherungspflicht oder aus der Familienversicherung) bei einer gesetzlichen Krankenkasse gestellt werden.

    • Sperre ausgelöst durch Krankenkasse / Sperre fehlender Krankenkassenbeitrag
      Diese Sperren zeigen an, dass du z.B. die Krankenkasse gewechselt hast, Beiträge nicht gezahlt hast o.ä.. In diesem Fall musst du dich an deine Krankenkasse wenden um den individuell vorliegenden Sachverhalt zu klären.

    • Sperre Masterbewerber
      Diese Sperre liegt vor, solltest du dich derzeit im Bewerbungsprozess für einen Masterstudienplatz bei uns befinden. Diese Sperre sorgt dafür, dass deine Rückmeldung erst dann durchgeführt wird, wenn klar ist, ob du einen Studienplatz im Master bekommst und diesen auch annehmen möchtest.
      Bist du bereits im ersten Semester deines Masterstudiums eingeschrieben und bekommst die Masterbewerber Sperre angezeigt, so musst du zur Rückmeldung noch dein Bachelorzeugnis in der Masterabteilung einreichen. Frist und Form der Nachreichung des Bachelorzeugnisses entnimmst du deinem Zulassungsbescheid für den Masterstudiengang. Bei Problemen nimm bitte Kontakt zur Masterabteilung auf.

    • Sperre Umschreibung
      Diese Sperre liegt vor, wenn du eine Bewerbung bzw. einen Umschreibungsantrag eingereicht hast. Die Sperre bewahrt dich davor in das aktuell bestehende Fach zurückgemeldet zu werden. Sobald deine Bewerbung / dein Antrag auf Zulassung bearbeitet wurde, kann die Rückmeldung in den neuen Studiengang erfolgen.

    • Sperre Prüfung nicht / endgültig nicht bestanden
      Die Sperre liegt vor, solltest du z.B. den Prüfungsanspruch in einem Studienfach / Studiengang verloren haben. Bitte kontaktiere diesbezüglich das Prüfungsbüro des jeweiligen Fachbereichs. Dir steht es frei, die Umschreibung in ein anderes Fach oder die Exmatrikulation zu beantragen.

    • Sperre Abschlussprüfung nicht bestanden
      Nach erfolgreichem Abschluss des Studiengangs, kannst dafür nicht mehr zurück. Du hast die Möglichkeit ein anderes Fach zu studieren oder die Exmatrikulation zu beantragen.

    • Sperre Beurlaubung
      Du hast einen Antrag auf Beurlaubung eingereicht. Sobald dieser Antrag abschließend bearbeitet wurde, kann die Rückmeldung erfolgen und du erhältst deine Semesterunterlagen mit entsprechendem Vermerk.

    • Andere Sperren / Sperren sonstige Gründe
      Solltest du andere Gründe im Reiter Sperren angezeigt bekommen, deren Grund du nicht kennst, dann nimm bitte Kontakt zum auf.

Kontakt

Bitte lies die FAQ sorgfältig, bevor du mit den jeweils zugeordneten Abteilungen Kontakt aufnimmst. In den meisten Fällen lassen sich Probleme mit der Rückmeldung selbstständig klären. Vielen Dank!

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