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Prof. Dr. Dr. h.c. dupl. Georg Freund
Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie
Besondere Arbeitsschwerpunkte in Forschung und Lehre betreffen die Legitimation des Strafeinsatzes sowie das Verhältnis des Strafrechts zu anderen Rechtsgebieten. Außerdem bildet das Beweisrecht mit Arbeiten zum rechtsgenügenden Beweis und den Beweisverboten einen zentralen Forschungsgegenstand. Übergreifend bedeutsam sind vor allem Probleme der Rechtsgeltung und der Rechtsbegründung (unter Einschluss der juristischen Methodenlehre) sowie Grenzfragen zwischen Medizin, Recht und Ethik.
Sie finden hier den Lebenslauf von Professor Freund und können sich über Publikationen des Professors sowie die Forschung und Lehre informieren.