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Losantrag für ein Losverfahren (Restvergabeverfahren)

Sind nach Abschluss des Vergabeverfahrens in einem zulassungsbeschränkten (NC) Studiengang noch Studienplätze verfügbar oder werden Studienplätze wieder verfügbar, werden diese durch Los vergeben.

Bewerbungsfristen

  • Für ein Sommersemester vom 16. Januar bis 15. April.
  • Für ein Wintersemester vom 16. Juli bis 15. Oktober.

Einen Losantrag stellst du innerhalb der Frist über das Online-Formular. Es werden keine Eingangsbestätigungen versendet. Bitte beachte, dass nur diejenigen Losanträge gelten und an einem eventuellen Verfahren teilnehmen, deren Studiengang auch zum jeweiligen Semester angeboten wird. 

Infos zum Losverfahren

  • Losverfahren finden nur in zulassungsbeschränkten (NC) Studiengängen statt.
  • Einen Losantrag können auch Studieninteressierte stellen, die sich bisher nicht um einen Studienplatz beworben haben.
  • Ein Losverfahren findet nur dann statt, wenn nach Abschluss der Studienplatzvergabeverfahren noch Studienplätze verfügbar sind.
  • Während der Antragsfrist zum Losverfahren ist noch offen, ob Losverfahren stattfinden.
  • Nur das Losglück entscheidet.
  • Nur geloste Bewerber*innen werden informiert und erhalten einen Zulassungsbescheid.
  • Bewerber*innen, die nicht ausgelost wurden, erhalten keinen Ablehnungsbescheid.
  • Zusätzliche Anforderungen, wie Sprachkenntnisse, werden nicht im Losverfahren, sondern erst bei Einschreibung geprüft.

Bewerber*innen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung können nur dann am Losverfahren teilnehmen, wenn sie bereits an der Philipps-Universität Marburg eingeschrieben sind oder wenn sie sich für das aktuelle Semester erfolgreich über uni-assist für ein Studium bei uns beworben haben.