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Unsere Aufgaben

foto: colourbox.de

Warum gibt es Frauengleichstellungsbeauftragte und was machen sie?

Auf der Grundlage des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz - HGlG) in der Fassung vom 1. Januar 2016 gibt es Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte an den Fachbereichen der Universität Marburg.

Ziele sind die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Beseitigung der bestehenden Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst. Bis zur Erreichung dieses Zieles sollen durch die berufliche Förderung von Frauen auf der Grundlage von Frauenförder- und Gleichstellungsplänen mit verbindlichen Zielvorgaben die Zugangs-, Aufstiegs- und Arbeitsbedingungen für Frauen verbessert werden.

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten des Fachbereichs werden in der Frauenvollversammlung des Fachbereichs gewählt und im Anschluss daran vom Dekan für 2 Jahre bestellt (Für studentische Frauenbeauftragte beträgt die Amtszeit 1 Jahr.).

Anregungen und Ideen für unsere Arbeit sind uns stets willkommen.

Anfragen werden vertraulich behandelt.

Unsere wichtigsten Aufgaben: