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Anerkennung eines Praktikums
Freiwillige Praktika können in Studiengängen, die die Module "Schlüsselqualifkationen" bzw. "Key Qualifications" vorsehen, im Umfang von maximal 6 LP anerkannt werden. Das Prüfungsbüro kann Empfehlungsschreiben für die Bewerbung ausstellen, aber kein Pflichtpraktikum bescheinigen. Für die Anerkennung gilt:
- Das Praktikum muss in einem wirtschaftswissenschaftlichen Bereich absolviert werden.
- Das Praktikum soll eine Reflexion der bereits im Studium erworbenen Kompetenzen im Hinblick auf die Anforderungen der Berufswelt ermöglichen. Dies muss aus dem Praktikumsbericht hervorgehen. Aus diesem Grund werden auch nur Praktika anerkannt, die während des Studiums absolviert wurden.
- Das Praktikum muss eine Dauer von mindestens 4 Wochen in Vollzeit aufweisen.
- Reichen Sie vor Aufnahme des Praktikums ein mind. 1-seitiges Exposé (ohne weitere Anforderungen an Form, Layout, etc.) im Prüfungsbüro ein, mit einer Beschreibung der anvisierten Praktikumsstelle sowie Ihrem voraussichtlichen Tätigkeit dort hervorgehen.
- Nach Anerkennung des Praktikums durch den Prüfungsausschuss auf Basis des Exposés erfolgt der Leistungsnachweis durch Einreichen eines von der Praktikumsbetreuerin bzw. dem Betreuer unterschriebenen, mind. 4-seitigen Praktikumsberichts (ohne weitere Anforderungen an Form, Layout, etc.) sowie der Praktikumsbescheinigung der Arbeitgeberin / des Arbeitgebers im Prüfungsbüro.
Die Bescheinigung für ein Pflichtpraktikum in den Studiengängen "International Business Management" und "Politische Integration und Globalisierung" zur Vorlage beim Arbeitgeber kann von den Mitarbeiterinnen im Prüfungsbüro ausgestellt werden.