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Informationen zu Gebühren und Beiträgen

Wer sich einschreiben will oder bereits eingeschrieben ist und im nächsten Semester das Studium an der Philipps-Universität Marburg fortsetzen will (Rückmeldung), muss einen so genannten Semesterbeitrag entrichten, dessen Zusammensetzung sich aus der nachfolgenden Tabelle ergibt. Gebühren werden u.a. für die Ausstellung von Zweitschriften und für Gasthörer erhoben (siehe unten).

Der vorläufige Semesterbeitrag für das Wintersemester 2024/2025 beträgt 420,- €.

Informationen zur Höhe und der Zukunft des Semestertickets findest Du hier.

Sollte die tatsächliche Beitragshöhe niedriger oder höher ausfallen, können Sie im MARVIN-Portal über „Mein Studium“ – „Studienservice“ – „Zahlungen“ überprüfen, ob noch eine Nachforderung offen ist oder ein Guthaben vorhanden ist. Ein eventuelles Guthaben wird mit dem kommenden Semester verrechnet, ein noch offener Betrag muss nachgezahlt werden.

Die Zusammensetzung des Semesterbeitrags wird angegeben sobald der endgültige Semesterbeitrag für das WS2024/2025 feststeht.

Semesterticketanteil*: folgt in Kürze
Studentenwerk: 95,50 €
Studentenschaft**:  16,80 €
Verwaltungskostenbeitrag: 50,00 €

Informationen zur Gültigkeit des Semestertickets sowie der Einführung des Deutschlandtickets für Studierende finden Sie beim AStA Marburg.

*Das Semesterticket setzt sich wie folgt zusammen: RMV-Anteil (146,55 €), DB-Fernverkehr (59,70 €), NVV-Anteil (11,24 €), VGWS-Anteil (3,60 €), Nextbike (2,70 €).
**Die Beträge für die Studierendenschaft setzen sich zusammen aus: Studierendenschaft (16,80 €) davon Härtefalleuro (1,00 €) und HLTM Kulturticket (1,80 €)

Der Semesterbeitrag für das Sommersemester betrug 386,09 €.

Auf der Überweisung für die Rückmeldung ist die Angabe deiner Matrikelnummer und deines Namens unbedingt erforderlich! Neueinschreiber*innen geben bitte als Verwendungszweck Namen und Vornamen an.

Hinweis: Bei Erhalt eines Zulassungs- oder Ablehnungsbescheids entfällt die Säumnisgebühr.

Ausländischen Studierenden kann der Verwaltungskostenbeitrag erlassen werden, wenn in zwischenstaatlichen oder übernationalen Abkommen und in Hochschulvereinbarungen Abgabenfreiheit garantiert ist. Dies betrifft Studierende, die im Rahmen von Austauschprogrammen in Marburg studieren. Sie bezahlen einen um 50 Euro (= Verwaltungskostenbeitrag) ermäßigten Beitrag.

Bei verspäteter Rückmeldung ist zudem eine Säumnisgebühr gemäß VewKostO-MWK zu entrichten (siehe unten).

Bankverbindung
Empfänger: Philipps-Universität Marburg
IBAN: DE31 5005 0000 0001 0065 92
SWIFT-BIC: HELADEFFXXX
bei der Landesbank Hessen Thüringen

Verwaltungskostenbeitrag

Die erhobenen Gebühren werden gemäß der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 13. Dezember 2013 (GVBl. I. 2014 S. 2) erhoben:  Verwaltungskostenordnung (VvKostO-MWK)