Hauptinhalt
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Philipps-Universität Marburg ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den Webauftritt der Philipps-Universität Marburg, der unter www.uni-marburg.de/de und www.uni-marburg.de/en abrufbar ist, nicht aber für weitere Webseiten, die außerhalb des zentralen Content-Management-Systems der Philipps-Universität Marburg angeboten werden.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist diese Website inklusive ihrer mobilen Webansichten mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der HVBIT
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit §3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Teilweise fehlen Alternativtexte für Bilder, Grafiken, Karten und Bedienelemente.
- Links können unverständlich sein.
- Die Hierarchie der Überschriften wird teilweise nicht eingehalten.
- Einige Tabellen sind nicht korrekt ausgezeichnet oder werden zur Positionierung von Inhalten eingesetzt.
- Manche Listen haben nur einen Eintrag oder sind nicht korrekt ausgezeichnet.
- Einige Seiten liegen nicht einsprachig vor.
- Als eigenständige Abschnitte gefasste Zitate sind nicht korrekt ausgezeichnet.
- Manche Farbkombinationen bei Überschriften, Icons und Hintergründen erfüllen nicht die Mindestanforderungen an Kontraste. Barrierefreie Alternative: Die Website kann auf eine kontrastreiche Version umgestellt werden (per Klick auf das Kontrast-Symbol in der Service-Navigation).
- In Slidern und Tabellen laufen in der mobilen Ansicht manche Inhalte aus der Seite heraus.
- Es gibt nicht immer die Möglichkeit, einen eingeblendeten Inhalt zu schließen, ohne den Fokus zu verschieben.
- Nicht alle Elemente können mit der Tabulatortaste erreicht und bedient werden.
- Manche Formulareingaben führen zu unerwarteten Kontextänderungen, z.B. bei der Aufbereitung von Ergebnislisten.
- Beschriftungen von Formularfeldern stehen nicht immer vor den Eingabefeldern.
- Nicht alle Dokumente (z.B. PDF-Dateien) liegen in einer barrierefreien Form vor.
- Auf der Startseite werden keine Informationen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache bereitgestellt.
Begründung
Die Philipps-Universität Marburg verfügt über einen sehr umfangreichen und vielfältigen Webauftritt, der dezentral von rund 1.500 Redakteurinnen und Redakteuren unterschiedlicher Organisationseinheiten bearbeitet und gepflegt wird. Trotz Sensibilisierung für das Thema in unseren CMS-Schulungen und zentralem Support z.B. vor der Freischaltung neuer Bereiche sind redaktionelle Versäumnisse daher nicht gänzlich vermeidbar.
Im Auftritt wird eine Vielzahl an Dokumenten (Dateiformate von Büroanwendungen, z.B. PDF-Dateien) bereitgestellt, ein Großteil wurde vor dem 23.09.2018 erstellt. Angesichts der Menge konnte bislang nur ein Teil dieser Dokumente umgestellt werden. Wir bemühen uns, sie sukzessive in ein barrierefreies Format zu überführen. Manche Dokumente werden von Dritten geliefert und liegen nicht barrierefrei vor.
Maßnahmen
- Sukzessive Überführung vorhandener Dokumente in ein barrierefreies Format.
- Nachbesserungen bei der Tastaturbedienbarkeit.
- Anpassungen bei der Beschriftung von Formularfeldern.
- Überprüfung der Aufbereitung von Ergebnislisten.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27.08.2020 erstellt und zuletzt am 14.02.2023 überprüft und aktualisiert.
Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Die Philipps-Universität Marburg arbeitet daran, bestehende Barrieren abzuschaffen. Falls Sie bei der Verwendung der Website auf Barrieren stoßen, können Sie diese über den Link "Barriere melden" im Fußbereich des Auftritts mitteilen. Oder Sie wenden Sie sich per E-Mail an cms-barriere-melden@uni-marburg.de mit Nennung des Problems sowie einem Link zur betroffenen Seite.
Durchsetzungsverfahren
Die Philipps-Universität Marburg ist darum bemüht, Ihre Anfragen innerhalb von sechs Wochen zu beantworten. Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Für das Durchsetzungsverfahren ist zuständig:
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de
Weitere Angaben und Hilfsangebote
Bei der Entwicklung des Webauftritts der Philipps-Universität Marburg ist den Webstandards zur Barrierefreiheit ein hoher Stellenwert zugemessen worden. Die Entwicklung wurde daher auch durch externe Expertise begleitet; flankierende Maßnahmen waren und sind außerdem u.a. die Schulung von CMS-Redakteurinnen und -Redakteuren sowie die Berücksichtigung von Barrierefreiheit im internen Redaktionsleitfaden.
Studierende mit Behinderungen unterstützt die Servicestelle für behinderte Studierende (SBS) der Philipps-Universität Marburg, erreichbar per E-Mail an sbs@verwaltung.uni-marburg.de.
Weiterführende Links
- Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
- Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) vom 16. September 2019
- Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0)
- Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz - HessBGG)
- Barrierefreie IT Hessen