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Eignungsfeststellungsverfahren und Onlinebewerbung
International Development Studies (M.A.)
HINWEIS: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Kapazität haben, um vorab und individuell Ihre Eignung zu prüfen!
1. Einzureichende Dokumente
a) Antrag auf Zulassung (online-Antrag des online-Bewerbungsportals)
b) Der erste, grundständige Hochschulabschluss mit Abschlussnote.
Sollte dieser noch nicht vorliegen, kann alternativ ein Transcript of Records mit einer errechneten Durchschnittsnote auf Basis von mindestens 80 % der für den Bachelorabschluss erforderlichen Leistungspunkte (lt. ECTS) eingereicht werden.
c) Das Transcript of Records zur Feststellung Ihrer bisherigen Studieninhalte und der Kenntnisse der
- sozialwissenschaftlichen Grundlagen im Umfang von mindestens 60 Leistungspunkten (lt. ECTS) oder
- wirtschaftswissenschaftlichen Grundlagen im Umfang von mindestens 60 Leistungspunkten (lt. ECTS) oder
- sozial-und wirtschaftswissenschaftlichen Grundlagen (in Kombination) von mindestens 120 Leistungspunkten.
d) Der Nachweis der Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates sowie einer weiteren modernen Fremdsprache auf Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates
e) Ein Schreiben im Umfang von ca. einer DIN-A 4 Seite, in dem der Bewerber oder die Bewerberin
- ihre/seine Erwartungshaltung an den Master of International Development Studies an der Philipps-Universität Marburg darlegt sowie
- ihre/seine fachbezogene Eignung, die sich auf persönlichen Einsatz, soziale Kompetenz und Teamfähigkeit, interkulturelle Kompetenz, selbstreflexives Arbeiten, Praxiserfahrung im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit sowie fremdsprachliche Kompetenz oder wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Themen der Entwicklungszusammenarbeit (z.B. in der Bachelorarbeit) bezieht.
f) Ein tabellarischer Lebenslauf im Umfang einer DIN-A4-Seite samt Nachweisen zu den darin und unter e) aufgeführten Eignungsgründen, wie Praxiserfahrungen, Auslandsaufenthalten, weiteren Fremdsprachenkenntnissen.
2. Kriterien für die persönliche fachbezogene Eignung
Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist eine Bewertung des Grades der Eignung von insgesamt mindesten 70 von 110 möglichen Punkten.
a) Es werden bis zu 50 Eignungspunkte für die Abschlussnote oder, sollte die Abschlussnote noch nicht vorliegen, einer eingereichten, errechneten Durchschnittsnote auf Grundlage von mindestens mindestens 80 % der für den Bachelorabschluss erforderlichen Leistungspunkte (lt. ECTS) nach folgendem Schlüssel vergeben:
Notenpunkte 13,9 bis 15,0 (= Dezimalnote 1,0 bis 0,7) => 50 Punkte
Notenpunkte 12,7 bis 13,8 (= Dezimalnote 1,4 bis 1,1) => 42 Punkte
Notenpunkte 11,9 bis 12,6 (= Dezimalnote 1,7 bis 1,5) => 38 Punkte
Notenpunkte 10,9 bis 11,8 (= Dezimalnote 2,0 bis 1,8) => 34 Punkt
Notenpunkte 10,0 bis 10,8 (= Dezimalnote 2,3 bis 2,1) => 30 Punkte
Notenpunkte 8,9 bis 9,9 (= Dezimalnote 2,7 bis 2,4) => 26 Punkte
Notenpunkte 7,9 bis 8,8 (= Dezimalnote 3,0 bis 2,8) => 22 Punkte
(Notenskala nach §28 der Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen in Masterstudiengängen an der Philipps-Universität Marburg in der jeweils gültigen Fassung)
b) Nachgewiesene Praxistätigkeiten (von je mindestens vier Wochen) bei staatlichen und zivilgesellschaftlichen Trägern der Entwicklungszusammenarbeit oder entwicklungsbezogenen Institutionen. Die dort ausgeübten Tätigkeiten müssen einen Bezug zu den Untersuchungsregionen (Asien, Afrika, Lateinamerika und der MENA-Region) haben (= pro Praktikum zwischen einem Monat und fünf Monaten Dauer 10 Punkte, pro Praktikum von mindestens 6 Monaten Dauer 15 Punkte; max. 15 Punkte).
c) Nachgewiesene nicht-touristische Auslandserfahrung (von je mind. vier Wochen) in Ländern aus den Untersuchungsregionen (Asien, Afrika, Lateinamerika und MENA) (= pro Land und Aufenthalt von einem Monat bis fünf Monaten 10 Punkte, bei einem mindestens 6 Monate dauernden Aufenthalt in einem Land 15 Punkte; max. 15 Punkte).
d) Zertifizierte Kenntnisse von weiteren, nicht bereits eingebrachten modernen Fremdsprachen und/oder außergewöhnlichen Fremdsprachen, die in den Untersuchungsregionen gesprochen werden (z.B. Afrikaans, Arabisch, Chinesisch, Hebräisch, Hindi, Indonesisch, Japanisch, Kisuaheli, Persisch, Swahili, Tongaisch) (= pro weiterer, nicht bereits eingebrachter Sprache auf B1-Niveau gemäß „Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprache“ 5 Punkte, pro Sprache auf B2-Niveau gemäß „Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprache“ 10 Punkte, pro Sprache auf C1-Niveau oder höher gemäß „Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprache“ 15 Punkte; pro außergewöhnlicher Fremdsprache jeweils weitere 8 Punkte; max. 15 Punkte).
e) Bewertung des Schreibens sowie des Lebenslaufs nebst zugehörigen Nachweisen auf fachbezogene und persönliche Eignung. (max. 15 Punkte).
Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist eine Bewertung des Grades der Eignung von insgesamt mind. 70 Punkten.
3. Zur Bewerbung
Über die geltenden Bewerbungsfristen informiert Sie unsere Fristen-Übersicht.