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Eignungsfeststellungsverfahren und Onlinebewerbung
Computer Science (M.Sc.)
1. Einzureichende Dokumente
Zur Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren sind folgende Dokumente und Nachweise vollständig, fristgerecht und formgereicht einzureichen:
- Der Antrag auf Zulassung (online-Antrag des online-Bewerbungsportals).
- Ein Nachweis über den grundständigen Hochschulabschluss mit Abschlussnote oder ein Nachweis mit vorläufiger Durchschnittsnote, dass 80 % der für den Abschluss erforderlichen Leistungspunkte erreicht sind.
- Sofern im grundständigen Hochschulstudium eine wissenschaftliche Abschlussarbeit im Umfang von mindestens 10 Leistungspunkten bereits angefertigt wurde, ist ein Nachweis über diese Arbeit sowie deren Umfang beizufügen. Sofern eine solche Abschlussarbeit noch nicht abgeschlossen wurde, aber entweder in der Prüfungsordnung des einschlägigen Bachelor-Studiums verpflichtend vorgesehen ist oder eine optional vorgesehene Abschlussarbeit verbindlich angemeldet wurde, ist dies sowie der Umfang der Abschlussarbeit in geeigneter Weise nachzuweisen (z.B. eine Bescheinigung der Hochschule).
- Einen Nachweis über die geforderten fachlichen Kompetenzen.
- Einen Nachweis über die geforderten Sprachkenntnisse (Deutsch DSH-2 und Englisch Niveau B1 oder ausschließlich Englisch Niveau C1).
- Das vollständig ausgefüllte Webformular, welches Angaben über die genannten Nachweise enthält. Das Webformular kann mithilfe einer Webanwendung erstellt werden, die auf der Internetseite des Studiengang „Computer Science“ zur Verfügung wird.
Wer hinsichtlich der erbrachten Leistungen im Webformular unvollständige Angaben macht, hat keinen Anspruch auf eine Berücksichtigung von darüber hinaus gehenden Leistungen. Wer im Webformular Leistungen angibt, die nicht erbrachten wurden oder falsche und irreführende Angaben macht, hat keinen Anspruch auf eine Zulassung zum Studium. Fragen zum Ausfüllen des Webformulars werden nicht beantwortet.
2. Kriterien für die persönliche fachbezogene Eignung
Die Feststellung der fachbezogenen Eignung erfolgt aufgrund der im Folgenden genannten Kriterien.
Abschlussnote
Es werden bis zu 55 Eignungspunkte für die Abschlussnote oder, sollte die Abschlussnote noch nicht vorliegen, einer eingereichten, errechneten Durchschnittsnote auf von mindestens 80% der für den Bachelorabschluss erforderlichen Leistungspunkten nach folgendem Schlüssel vergeben:
- Note 0,7 bis 1,4 (Notenpunkte 15,0 – 12,7) => 55 Punkte
- Note 1,5 bis 2,3 (Notenpunkte 12,6 F– 10,0) => 45 Punkte
- Note 2,4 bis 3,2 (Notenpunkte 9,9 – 7,3)=> 35 Punkte
Die Angaben beruhen auf der Notenskala nach § 28 Allgemeine Bestimmungen der Philipps-Universität Marburg. Bei einem Abschluss von einer anderen Hochschule gilt die von der Hochschule ausgewiesene Dezimalnote. Eine Umrechnung in das Marburger Notensystem erfolgt nicht.
Abschlussarbeit
Es werden 10 Eignungspunkte für den Nachweis vergeben, dass eine wissenschaftliche Abschlussarbeit im Umfang von mindestens 10 LP in dem fachlich einschlägigen grundständigen Hochschulstudium Pflicht ist oder dass eine entsprechende optionale Abschlussarbeit bereits erbracht oder verbindlich angemeldet wurde.
Fachbezogene Qualifikationen
Es werden bis zu 35 Eignungspunkte für die fachlichen Kompetenzen nach folgendem Schlüssel vergeben:
- 35 Eignungspunkte für Kompetenzen mindestens im angegebenen Umfang aus 7 der 7 Module.
- 20 Eignungspunkte für Kompetenzen mindestens im angegebenen Umfang aus 6 der 7 Module.
Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist eine Bewertung des Grades der Eignung von insgesamt mindestens 65 Eignungspunkten.