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Hinweise zu Klausuren sowie zur Klausureinsicht
Klausurhinweise
An der Professur für Technologie- und Innovationsmanagement werden in den Bachelor- und Masterstudiengängen pro Prüfungszeitraum mehrere hundert Einzelklausuren geschrieben und anschließend vom lehrenden wissenschaftlichen Personal korrigiert und bewertet. Die Klausuren stellen somit den Kern der Prüfungsabnahme seitens unserer Arbeitsgruppe dar. Um eine Vielzahl an häufig wiederkehrenden Fragen rund um das Thema Klausuren zu beantworten, finden Sie auf diesen Seiten hierzu einige wichtige allgemeine Informationen.
Short-Facts zu Klausuren an der AG TIM
- Inhaltliche Hinweise zu Klausuren: Konkrete inhaltliche Hinweise zu den einzelnen Klausuren und an Klausurleistungen gestellten Anforderungen (Zulässigkeit von Antworten in Stichpunkten etc.) werden in den jeweiligen Lehrveranstaltungen ausführlich gegen Ende eines jeden Semesters besprochen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir diese Informationen nicht per E-Mail, telefonisch oder individuell in der Sprechstunde herausgeben.
- Korrekturzeiten: Wir bemühen uns, Klausuren schnellstmöglich zu korrigieren und zu bewerten. Darüber hinaus ist es jedoch nicht möglich, genaue Prognosen bezüglich der Ergebnisbekanntgabe einzelner Klausurfächer zu treffen (die AG TIM weist die meisten Klausurteilnehmer aller Arbeitsgruppen am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften auf (Stand: 2015)). Von entsprechenden Anfragen bitten wir abzusehen.
- Vorkorrekturen: Die Vornahme von Vorkorrekturen, d.h. die umgehende und verbindliche Mitteilung über das Bestehen einer Klausur, ist nur in wenigen absoluten Ausnahmefällen möglich. Vorkorrekturen sind vorab schriftlich über das Sekretariat der AG TIM (tim@wiwi.uni-marburg.de) zu beantragen (inkl. Begründung und Vorlage entsprechender Nachweise). Weitere Informationen zu Anträgen auf Vorkorrektur finden Sie hier.
- Notenbekanntgabe: Ihre individuellen Ergebnisse sehen die Klausurteilnehmer in Ihrem Leistungspunktekonto im LSF/QIS-Portal. Zudem wird i.d.R. eine Übersicht der Einzelergebnisse im entsprechenden Veranstaltungsordner auf ILIAS hochgeladen.
- Klausureinsichten: Die Termine sowie die Anmeldemodalitäten für Klausureinsichten werden innerhalb von 1-2 Tagen nach Veröffentlichung der Klausurergebnisse auf unserer Homepage unter der Rubrik "Aktuelles" bekanntgegeben. Es wird für jeden Prüfungstermin ein zentraler Klausureinsichtstermin angeboten. Weitere Informationen zu Klausureinsichten finden Sie hier.
Klausureinsicht
Nachdem alle Klausuren korrigiert sind und die Noten ans Prüfungsamt übermittelt wurden, erhalten Sie die Möglichkeit der Einsichtnahme Ihrer Klausur. Bitte beachten Sie, dass die Einsichtnahme aus organisatorischen Gründen ausschließlich zu den kommunizierten Einsichtsterminen nach vorheriger Anmeldung möglich ist. Die Termine finden Sie unter Aktuelles.
Anmeldung zur Klausureinsicht
Wenn Sie in Ihre Klausur einsehen möchten, senden Sie bitte bis spätestens zur oben genannten Anmeldefrist eine E-Mail mit den folgenden Angaben an den angegebenen Mitarbeiter.
- Matrikelnummer
- Modulbezeichnung, z.B. Unternehmensführung
- Prüfungsdatum, z.B. 2. Termin SS 2018
Ihnen wird dann ein Termin zugewiesen.
Bitte erscheinen Sie pünktlich zu dem Ihnen zugewiesenen Einsichtstermin. Ferner sind folgende Hinweise zu beachten:
- Bitte bringen Sie Ihren Studierendenausweis sowie einen amtlichen Lichtbildausweis mit, damit wir Ihre Identität feststellen können.
- Sollten Sie zum Einsichtstermin persönlich verhindert sein, können Sie eine mit einer schriftlichen Vollmacht ausgestatteten Person zur Einsichtnahme entsenden oder selbst einen späteren Einsichtstermin wahrnehmen.
- Mitschriften oder das Kopieren/Abfotografieren der Klausur ist ebenfalls nicht gestattet.
- Sinn der Klausureinsicht ist die Selbstprüfung und Kontrolle der Korrektur. Der Einsichtstermin dient jedoch nicht als Diskussionsplattform ("Noten-Basar") - allein schon aus Gründen der Chancengleichheit.
- Es werden lediglich Verständnisfragen zum Bewertungsschema beantwortet. Eine Musterlösung wird seitens der Arbeitsgruppe nicht zur Verfügung gestellt. Es erfolgt grundsätzlich keine neue Punkteverteilung und keine Ergebniskorrektur während der Einsichtnahme.
- Die Einsichtnahme und die Geltendmachung von Bewertungsfehlern sollen getrennt erfolgen (schriftliches Verfahren). Eine Beanstandung der vorgenommenen Bewertung ist formlos schriftlich auf einem beiliegenden Zettel zu begründen und an den Prüfer zu richten.
- Die Geltendmachung von Bewertungsfehlern führt zu einer vollständigen Neukorrektur der Klausur. Im Zuge dieser besteht u.a. auch die Möglichkeit, dass erkannte Bewertungsfehler zu einer nachträglichen Verschlechterung der/s Kandidatin/en führen.