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26.05.2006

Statement des Hessischen Ministerpräsidenten zu Studienbeiträgen

Roland Koch erläutert in Audiodatei die Hintergründe zu Studiengebühren

Die hessische Staatskanzlei hat die Präsidenten und Kanzler der Hessischen Universitäten mit Schreiben vom 26. 5. 2006 darauf hingewiesen, dass die Pläne der Landesregierung zur Einführung von Studienbeiträgen „zu kontroversen Diskussionen geführt [haben], wobei vielen Beteiligten die Details häufig nicht vertraut sind.“ Dass die Studienbeiträge den Universitäten „in Gänze ... zugute kommen, ist häufig ebenso unbekannt wie das sozial gerechte Darlehensmodell, für das wir uns entschieden haben“.

Die hessische Staatskanzlei hat uns daher eine Audiodatei zur Verfügung gestellt, in der der hessische Ministerpräsident Roland Koch erläutert hat, „warum die Einführung von Studienbeiträgen aus Sicht des Landes notwendig und sinnvoll ist und zu einer nachhaltigen Verbesserung der Qualität der Lehre führen wird.“

Der Ministerpräsident möchte mit diesem Statement „nochmals über die Grundzüge des Modells und dessen Details aufklären. Informiert wird dabei insbesondere auch über einen der wichtigsten Pfeiler des Modells – das sehr differenziert gestaltete Darlehensverfahren -, das derzeit höchst selten und leider oftmals noch sehr missverständlich diskutiert wird.“

Die Bitte der Staatskanzlei, diese Audiodatei auf unserer „Interseite zu platzieren, an Interessierte weiterzugeben und so der Debatte neue sachliche Züge zu verleihen“, kommen wir hiermit nach: Audiodatei (1,8 MB)