03.05.2007
Herausragender japanischer Rechtswissenschaftler mit Festschrift gewürdigt
Fachbereich Rechtswissenschaften und Japan-Zentrum ehrten in akademischer Feierstunde Professor Dr. Koresuke Yamauchi
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Bereits zum zweiten Male wird eine deutschsprachige Festschrift an einen japanischen Rechtswissenschaftler in Marburg überreicht. Unter dem Titel Wege zum japanischen Recht ist im Jahre 1992 Prof. Dr. Dr. h.c. Zentaro Kitagawa, seinerzeit Universität Kyōto, bedacht worden. Beide Festschriften wurden den Geehrten zu deren 60. Geburtstag gewidmet. Das entspricht der japanischen Tradition, in der das 60. Lebensjahr nach der dortigen traditionellen Zeitrechnung das Ende des „Ersten Lebens“ eines Menschen bezeichnet.
Beide Festschriften wurden von einem Angehörigen des Fachbereichs Rechtswissenschaften in Marburg und einem japanischen Schüler des Jubilars herausgegeben. Im ersten Falle war es auf deutscher Seite der inzwischen emeritierte Kollege Hans-Georg Leser, im jetzigen Falle ist es der Inhaber der Professur für japanisches Recht am Fachbereich Rechtswissenschaften in Marburg, Heinrich Menkhaus.
Die Verleihung der Festschriften in Marburg zeigt die Bedeutung der langen Tradition der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem japanischen Recht und der universitären Japanforschung in Marburg. Das Studium des japanischen Rechts wurde im Jahre 1935 von dem schon verstorbenen Professor Heinrich Herrfahrdt begonnen. Er erhielt im Jahre 1937 neben seiner venia für Staatsrecht eine zusätzliche Lehrbefugnis für Recht und Staat Ostasiens. 1988 wurde in Marburg die erste Professur für japanisches Recht im deutschen Sprachraum eingerichtet, die zunächst von japanischen Juristen, seit 2001 mit dem gegenwärtigen Stelleninhaber und Herausgeber der Festschrift, Heinrich Menkhaus, besetzt wurde. Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Japan überhaupt in Marburg ist noch älter. Sie ist die älteste im deutschsprachigen Raum und geht zurück auf das WS 1878/79, in dem der Geograph Justus Wilhelm Rein die erste akademische Vorlesung über Japan anbot.
Die Beiträge in der Festschrift wurden von denjenigen deutschsprachigen Kollegen verfasst, mit denen der Jubilar im Laufe seiner Karriere zusammengearbeitet hat und seiner japanischen Schüler, die der deutschen Sprache mächtig sind. So präsentiert der Band Einzelheiten zum japanischen Gesellschafts-, Sachen-, Schiedsverfahrens-, Prozess- und Arbeitsrecht, die hierzulande wenig bekannt sein dürften. Andere Beiträge stellen vor dem Hintergrund der Globalisierung transnationale Entwicklungen dar, die Japan bewusst mitsteuert oder von denen es jedenfalls betroffen ist, wie dem Verfassungs-, Arbeitskollisions-, Unterhalts- und Pflichtteilsrecht, Wertpapierrecht, Unternehmensprüfung und -bewertung, bargeldlosen Zahlungsverkehr und anderen Bankdienstleistungen.
Weitere Informationen:
Festschrift: Heinrich Menkhaus/Fumihiko Sato (Hg.). Japanischer Brückenbauer zum deutschen Rechtskreis. Festschrift für Koresuke Yamauchi zum 60. Geburtstag. Duncker &Humblot: Berlin, 2006.