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21.11.2008

Spezialität Lebensmittelrecht in Theorie und Praxis

Experten diskutierten Verbraucherinformationsgesetz

„In fünf Jahren werde kein am Lebensmittelrecht Interessierter mehr an Marburg vorbei kommen“, prophezeit Rechtsanwalt Armin Werner, der erste Vorsitzende des „Vereins zur Förderung der Forschungsstelle für Europäisches und Deutsches Lebens- und Futtermittelrecht an der Philipps-Universität zu Marburg e. V.“. Der vor drei Jahren von Vertretern aus Hochschule, Industrie und Rechtspraxis gegründete Verein zielt darauf, Forschung und Lehre im Lebensmittelrecht am Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg zu fördern und Praxis und Wissenschaft zum dauerhaften Erfahrungsaustausch zusammenzuführen.

„Mit beiden Zielen sind wir inzwischen sehr gut vorangekommen“, sagt Prof. Dr. Wolfgang Voit, der Sprecher der Forschungsstelle, die im April 2008 gegründet wurde. Zum einen wurde gerade die dritte weiterbildende Akademie beendet. Im aktuellen Durchlauf der dreiwöchigen Fortbildung erhielten 48 Teilnehmer Abschlusszertifikate der Lebensmittelrechtsakademie. „Die wachsende Nachfrage bestärkt uns, insgesamt haben in den letzten Jahren rund 130 Teilnehmer das Zertifikat erworben“, so Voit.

Voit
Rechtsanwalt Armin Werner (1. Vorsitzender des Fördervereins), Dr. Horst Kraushaar (Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz) und Prof. Dr. Wolfgang Voit (Sprecher der Forschungsstelle für Europäisches und Deutsches Lebens- und Futtermittelrecht).
Zum anderen fand am 21. November das 2. Marburger Symposium zum Lebensmittelrecht statt, das die Forschungsstelle für Europäisches und Deutsches Lebens- und Futtermittelrecht und ihr Förderverein erstmals gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz veranstaltete. Das Thema Verbraucherinformationsgesetz war ausgerichtet auf Vertreter der Überwachungsbehörden aus dem öffentlichen Dienst, aus Verbänden, Lebensmittelunternehmen und der Anwaltschaft sowie Teilnehmern der Lebensmittelrechtsakademie und damit ein Spagat zwischen juristischem Anspruch und der Hilfestellung für die praktische Handhabung.

Schließlich werfe das Verbraucherinformationsgesetz eine Vielzahl von Rechtsfragen auf, so Voit: „Nachdem ein Vorläufer dieses Gesetzes an kompetenzrechtlichen Fragen scheiterte, wird die nun geltende Regelung vielfach unter verfassungsrechtlichen und gemeinschaftsrechtlichen Blickwinkel diskutiert.“ Neben den rechtlichen Fragen, unter anderem auch zum Betriebsgeheimnisschutz, seien aber auch viele praktisch wichtige Fragen noch weitgehend ungeklärt: In welchem Maße können Erfahrungen aus dem Umweltrecht für die Auslegung des Verbraucherinformationsgesetz fruchtbar gemacht werden? Wann sind Anträge zurückzuweisen, weil die Informationen im Internet verfügbar sind oder weil der Antrag querulatorisch oder von der Konkurrenz initiiert erscheint? Müssen Informationen noch vervollständigt werden, wie geht man mit Zweifeln um, die an der Richtigkeit der Informationen bestehen. Müssen Informationen, die ein Laie missverstehen wird, in einen erläuternden Kontext gestellt werden?

Diesen vielfältigen Fragen widmete sich das Marburger Symposium aus verschiedenen Perspektiven. Dabei ging es auch darum, welche öffentlichen und betrieblichen Belange zur Verweigerung der Auskunft berechtigen und wann die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens der Auskunftserteilung entgegensteht.

Weitere Informationen:

Frau Heimhalt, Tel. 06421 28 23170,
E-Mail: lebensmittelrecht@staff.uni-marburg.de
www.forschungsstelle-lebensmittelrecht.de