24.02.2008
11. Marburger Gespräche zum Pharmarecht
Strukturveränderungen und Gestaltungsspielräume im Arzneimittelvertrieb
Die Vertriebswege und Entscheidungsstrukturen in der Arzneimittelversorgung verändern sich dramatisch. Antriebsfeder dieser Veränderungen sind nicht nur politische Reformbemühungen, sondern auch europarechtliche Einflüsse und neue absatzpolitische Entscheidungen der Hersteller. Welche Handlungsspielräume bleiben noch? Wo kann sich eine gezielte Absatzförderung lohnen und welcher rechtliche Rahmen ist hierbei zu beachten? Diesen und weiteren Fragen sind die 11. Marburger Gespräche zum Pharmarecht gewidmet.
Am ersten Tag wird die künftige Stellung von Patienten, Ärzten, Apotheken und Großhandel, aber auch die Bedeutung von Einkaufsgemeinschaften thematisiert und der entsprechende rechtliche Handlungsrahmen ausgelotet. Behandelt werden u.a. folgende Themen: Wettbewerb im Pharmamarkt - Ökonomische Vorgaben und rechtliche Rahmenbedingungen für Wettbewerb in der Arzneimittelversorgung, rechtlicher Rahmen für Marketingstrategien gegenüber Patienten, Apotheken und Großhändler im Fokus von Marketingstrategien, Ärzte als Ziel von Vertriebsstrategien, Bündelung von Verhandlungsmacht durch Einkaufsgemeinschaften von Krankenhäusern und medizinischen Versorgungseinrichtungen.
Der zweite Tag beschäftigt sich mit den rechtlichen Problemen im Verhältnis zu den gesetzlichen Krankenversicherungen. Hier sind nicht nur Fragen des Vergaberechts, sondern auch Probleme der Ausgestaltung der Bezugsverträge und der Werbekooperation mit Kassen zu bedenken. Diskutiert wird die Realität und Zukunft von Einzelverträgen, so zum Beispiel Wege zum Abschluss von Einzelverträgen, Werbung gegenüber und Werbekooperationen mit gesetzlichen Krankenversicherungen, Zugangsrechte und Diskriminierungsverbote bei Einzelverträgen, Transparenzgebote und AGB-Kontrolle von Einzelverträgen sowie Verhandlungsspielräume und -strategien in der Praxis.
Ausgerichtet wird das Symposium von der Marburger Forschungsstelle für Pharmarecht, in der der Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität, der hessische Landesverband sowie der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. zusammenarbeiten. In der 1997 gegründeten Forschungsstelle haben sich Vertreter aus Hochschule, Industrie und Rechtspraxis zusammengefunden, um Herausforderungen der gesellschaftlichen Entwicklung des Gesundheitswesens anzunehmen. Zielsetzung ist es, Praxis und Wissenschaft zum dauerhaften Erfahrungsaustausch zusammenzuführen. „Bei den Marburger Gesprächen sind daher alle Wissenschaftler und Verantwortung tragende Praktiker des Pharmarechts eingeladen, gleichberechtigt und gleichverpflichtet die Entwicklung von Theorie und Praxis zu fördern“, erklärt der Sprecher der Forschungsstelle für Pharmarecht, Prof. Dr. Wolfgang Voit.
Gleichzeitig verfolgt die Forschungsstelle das Ziel, pharmarechtlich interessierte Jurastudenten und Juristen kompetent auszubilden und mit der Praxis in Kontakt zu bringen. Diese Aufgaben verwirklicht die Forschungsstelle durch eine Vielzahl an Projekten.
Weitere Informationen: http://www.uni-marburg.de/fb01/forschung/forschungsstellen/pharmarecht