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05.06.2008

Annette Neikes erhält Dieter Meurer-Preis

Absolventenfeier und Alumni-Workshop der „Zusatzqualifikation im Pharmarecht“

Die Forschungsstelle für Pharmarecht veranstaltete in Zusammenarbeit mit ihrem Förderkreis am 4. Juni einen Alumni-Workshop zu aktuellen Fragen des Pharmarechts. Anschließend verliehen der Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaften, Prof. Dr. Dr. h.c. Gilbert Gornig, und der Sprecher der Forschungsstelle für Pharmarecht, Prof. Dr. Wolfgang Voit, die Zertifikate an die diesjährigen 21 Absolventinnen und 15 Absolventen der Zusatzqualifikation im Pharmarecht. Annette Neikes als beste Absolventin dieser Ausbildung wurde mit dem Dieter Meurer-Preis ausgezeichnet, den ihr der Vorsitzende des Förderkreises der Forschungsstelle, Rechtsanwalt Robin Haupt, übergab. Zudem erhielten Anne Christine Weidner und Stefan Krappel Stipendien im Umfang von 500 bzw. 750 Euro.

Der Sprecher der Forschungsstelle für Pharmarecht, Prof. Dr. Wolfgang Voit (li.) und der Vorsitzende des Förderkreises der Forschungsstelle, Rechtsanwalt Robin Haupt (re.) mit der Preisträgerin Annette Neikes.
Die Ausbildung „ Zusatzqualifikation im Pharmarecht“, die erstmals im Wintersemester 2002/03 mit insgesamt 65 Teilnehmern begann, stößt auf reges Interesse. Im laufenden Semester sind über 100 Studierende dafür eingeschrieben. „Inzwischen haben wir 152 Alumni, so dass un ser Alumni-Workshop stark nachgefragt ist“, so Voit. Der Alumni-Workshop fand mittlerweile zum vierten Male statt, d ieses Jahr zu Fragen rund um das Thema ‚ AGB-Kontrolle von Rabattverträgen“. Die Einführung von Einzelverträgen zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und der pharmazeutischen Industrie hat den Arzneimittelmarkt stark verändert. „Die juristische Diskussion drehte sich dabei in den letzten Monaten vor allem um die Ausschreibungspflicht und um die Frage nach der Anwendbarkeit des Vergaberechts“, erklärt Voit.

Noch wenig beleuchtet wurde bisher der Inhalt von Rabattverträgen, die mit dem erfolgreichen Bieter abgeschlossen werden. Dabei ist die Inhaltskontrolle von solchen Einzelverträgen für den pharmazeutischen Unternehmer von großer Bedeutung. Denn die Verträge sehen Vertragsstrafen für den Fall fehlender Lieferfähigkeit vor, die sich bis zu einem Betrag von 5 Prozent des Gesamtvolumens des Rabattvertrages aufsummieren können. Auch Kündigungs- und Preisanpassungsklauseln können das Verhältnis zwischen Krankenkasse und pharmazeutischem Unternehmer schnell belasten. Für die Krankenkassen ist die Inhaltskontrolle ihrer Rabattverträge aber nicht weniger bedeutsam, denn sie brauchen Rechtssicherheit und sind nicht daran interessiert, dass ihre Vertragsbestimmungen unwirksam sind. Denn nicht zuletzt durch die Ausübung von unwirksam vereinbarten Rechten, können sehr hohe Schadensersatzansprüche gegen die Krankenkasse entstehen, die sich durch eine rechtlich abgesicherte Gestaltung der Verträge vermeiden lassen.

Welche Klauseln sehen die Rabattverträge im Einzelnen vor? Sind die Vertragsklauseln überhaupt einer AGB-Kontrolle zugänglich? Welche Vertragsbestimmungen halten einer rechtlichen Überprüfung stand? Diese und weitere Fragestellungen rund um den Inhalt von Rabattverträgen diskutierten die Alumni zusammen mit Vertretern aus Pharmaindustrie, Anwaltschaft, Krankenkassen und Behörden.

Weitere Informationen:

www.forschungsstelle-pharmarecht.de sowie www.zusatzqualifikation-pharmarecht.de .