02.09.2008
Patientenverfügungen - Selbstbestimmung am Lebensende
Präsident des Kirchenamtes der EKD und Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz diskutieren am 9. September in Alter Aula
Die Angst vor der „Apparatemedizin“ oder vor einem als unwürdig empfundenen Dahinsiechen im Pflegeheim bedrängt viele Menschen. Patientenverfügungen gelten als das Mittel der Wahl, für den Fall späterer Entscheidungsunfähigkeit möglichst selbstbestimmt entscheiden zu können, welche medizinischen Maßnahmen ergriffen werden sollen. Was aber soll eine Patientenverfügung beinhalten, was darf sie regeln und was nicht? Über diese Fragen wird in Deutschland seit Jahren eine intensive Debatte geführt. Stehen doch bei medizinischen Entscheidungen am Lebensende grundlegende Werte wie Selbstbestimmung, Fürsorge und Lebensschutz auf dem Spiel.
Nach mehreren vergeblichen Anläufen scheint nun auch eine gesetzliche Regelung in Reichweite. Der nach dem Abgeordneten Stünker benannte Gesetzentwurf, der im 26. Juni 2008 im Bundestag in erster Lesung debattiert wurde, ist allerdings umstritten. Den Kritikern ist er zu liberal. Ein alternativer Entwurf liegt dem Bundestag noch nicht vor. Insofern steht Deutschland in dieser Frage weiter mitten in einem wichtigen gesellschaftlichen Entscheidungsfindungsprozess.
In der Vortrags- und Podiumsveranstaltung „Patientenverfügungen – Selbstbestimmung am Lebensende“ am 9. September in der Alten Universität wird der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz, Alfred Hartenbach, selbst Befürworter des eingebrachten liberalen Entwurfes, erläutern, warum und wieweit der Gesetzgeber den Umgang mit Patientenverfügungen regeln muss. Zwei Kommentare zu dem Vortrag des Staatssekretärs schließen sich an: zum einen von Hermann Barth, Präsident des Kirchenamtes der EKD und Mitglied des Deutschen Ethikrates, der als einer der profiliertesten Vertreter evangelischer Bioethik dem Gesetzentwurf kritisch gegenüber steht; zum anderen vom örtlichen Bundestagsabgeordneten Sören Bartol, der wie Alfred Hartenbach den Stünker-Gesetzentwurf unterstützt. Die Moderation übernimmt der Marburger Theologe und Bioethiker Prof. Dr. Peter Dabrock, Vorstandsmitglied der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer.
Weitere Informationen:
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Datum: 09.09.2008, 19.30 h
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Ort: Aula der Alten Universität Marburg, Lahntor 3
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Vortragstitel: "Vorsorge durch Patientenverfügung - ist der Gesetzgeber gefordert?“
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Referent: Alfred Hartenbach, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz
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Kommentare: Dr. Hermann Barth, Präsident des Kirchenamtes der EKD, Mitglied des Deutschen Ethikrates, Hannover, und Sören Bartol, MdB, Marburg
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Moderation: Prof. Dr. Peter Dabrock, FB Evangelische Theologie, Philipps-Universität Marburg