30.11.2009
Stadtwerke Marburg schließen Brauereiabriss mit Parkplatzneubau ab
Uni-Präsident Prof. Volker Nienhaus und Oberbürgermeister Egon Vaupel eröffnen neuen Parkplatz am Pilgrimstein
1,5 Millionen Euro kostet das Provisorium, das nach dem Brauereiabriss in unmittelbarer Nachbarschaft des Hörsaalgebäudes als Parkfläche errichtet wurde. Ermöglicht wurde diese Lösung durch Absprache zwischen Universität und Stadt Marburg, die eine Zwischenlösung vor Bebauung dieser Fläche durch die Universität im Rahmen der Verwirklichung des "Campus Firmanei" vorsieht. Um die im Verfall befindlichen ehemaligen Brauereigebäude nicht länger als Ruinen stehen zu lassen, vereinbarten die Stadt Marburg und das Land Hessen den vorgezogenen Abriss der Gebäude und die Neugestaltung der Fläche durch die Stadtwerke Marburg und die Kostenerstattung dieser Arbeiten bei Baubeginn in fünf Jahren durch das Land. In dieser Zeit der Zwischenlösung wird das Gelände mit 140 Stellflächen als kostenpflichtiger Parkplatz von den Stadtwerken bewirtschaftet.
Für Oberbürgermeister Vaupel war "die Sache ein schneller Abriss", der von Juli bis zum 27. November vonstatten ging. "Frauen- und Familienparkplätze sowie Abstellplätze für Fahrräder wird es Anfang nächsten Jahres geben", so der Oberbürgermeister stolz. Damit stehen vorübergehend mit dem Parkhaus insgesamt 400 Abstellplätze am Pilgrimstein zur Verfügung. "Diese Zahl kann sich sehen lassen", meinte das Stadtoberhaupt zufrieden.
Auch Bürgermeister Dr. Franz Kahle wies in seinen Grußworten auf die sehr kurze Bauzeit des Parkplatzes hin und machte darauf aufmerksam, dass es in den Innenstädten Deutschlands keine kostenlose Parkplätze gäbe. So wolle der Magistrat der Universitätsstadt Marburg auch in diesem Falle vorgehen. Kostenloses Parken sei kontraproduktiv für die Geschäftsleute, so der Marburger Baudezernent. Die Stadt werde bei der Nutzung der Abstellplätze Sondertarife anbieten.
Uni-Präsident Professor Volker Nienhaus wies auf die offen
geführten Gespräche zwischen der Stadt und der Universität hin,
die zu schnellem Einvernehmen unter den Partnern geführt
haben. Bei dieser Regelung werde es für die Universität möglich,
bei Bedarf nach fünf Jahren zügig mit der Neubebauung der Fläche für
eine universitäre Nutzung zu beginnen.