03.12.2009
Gleichstellung gelingt nur begrenzt
Marburger untersuchen aktuelle Grundsicherung für Arbeitsuchende
Insbesondere Frauen in Westdeutschland und Frauen mit Kindern nehmen im Vergleich zu Männern seltener an Fördermaßnahmen teil. Wenn sie aus dem Hilfebezug ausscheiden, liegt das häufig nicht daran, dass sie eine existenzsichernde Beschäftigung annehmen, sondern dass der Partner einen Job findet und das Einkommen für die Bedarfsgemeinschaft erarbeitet. Wie die Studie zeigt, ist jede zweite Beschäftigung, die von weiblichen Hilfebedürftigen aufgenommen wird, lediglich ein Minijob. Demgegenüber wechseln Männer häufig in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Insgesamt werden Männer sowohl stärker gefördert als auch gefordert.
Das wirkt sich, wie die Studie zeigt, auch auf die materielle Situation aus: Weil Minijobs meist „aufgestockt“ werden müssen, kombinieren Frauen über einen längeren Zeitraum Hilfebezug und Erwerbstätigkeit. Durch die Freibeträge aus dem Erwerbseinkommen und weitere (nicht-anrechenbare) Transfers wie Elterngeld liegt das verfügbare Einkommen von weiblichen Hartz IV-Beziehern im Durchschnitt über dem der männlichen. Dennoch gaben Frauen häufiger an, auf wichtige Güter des Lebens aus finanziellen Gründen verzichten zu müssen. Eine Erklärung hierfür sieht das Forschungsteam darin, dass deutlich mehr als die Hälfte der weiblichen Hilfebedürftigen in Haushalten mit Kindern lebt, während dies nur auf ein Drittel der Männer zutrifft. Damit sind Frauen auch stärker davon betroffen, wenn die Regelsätze für Kinder zu niedrig sind, wie mehrere fachliche Expertisen ausweisen. Auch die bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen überdurchschnittlichen Sanktionsquoten dürften sich stärker auf die finanzielle Situation von Frauen auswirken, weil davon auszugehen ist, dass Kürzungen die gesamte Bedarfsgemeinschaft zum Sparen zwingen.
Die Ursachen für die unterschiedlichen Wege und die geringe Nachhaltigkeit der Arbeitsmarktintegration von Frauen und Männern sieht das Forschungsteam u. a. in den Arbeitsmarktstrukturen und tradierten Rollenmustern begründet. Eine Rolle spielen aber auch knappe personelle Ressourcen in den Jobcentern und ARGEn, widersprüchliche Zielvorgaben und zum Teil auch mangelnde Sensibilität im Umgang mit geschlechtsspezifischen Problemlagen. Kinderbetreuungsaufgaben etwa wurden eher den Frauen zugeschrieben und zeitliche Einschränkungen für deren Erwerbstätigkeit akzeptiert, anstatt gezielt bei der Suche nach Betreuungsmöglichkeiten zu helfen – obwohl dies von den ALG II-Beziehenden zum Teil gewünscht wurde. Minijobs wurden deshalb häufig als eine der Lebenssituation angemessene Form der Erwerbstätigkeit von Müttern angesehen.
Au ch das haben die Fallstudien ergeben: Wenn Grundsicherungsstellen umfassendere Konzepte und Strategien zur Gleichstellung entwickeln, so geht das bislang vor allem auf einzelne Gleichstellungsbeauftragte oder Fachkräfte zurück, auf Leitungsentscheidungen oder auf Anstöße von außen (z.B. von kommunaler Politik oder der Bundesagentur für Arbeit).
Aktuelle Publikation:
- Ansprechpartner: Dr. Clarissa Rudolph (GendA), Tel.: 06421/28-28987
- IAQ / FIA / GendA (2009): Bewertung der SGB II-Umsetzung aus gleichstellungspolitischer Sicht. Abschlussbericht. Hauptband. Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Berlin. (Forschungsbericht 396). Online verfügbar unter http://www.bmas.de/portal/40196/f396__forschungsbericht.html