18.03.2009
12. Marburger Gespräche zum Pharmarecht
Marktzugangsbedingungen und Marktzugangsschranken
In ihren 12.
Marburger Gesprächen zum Pharmarecht
am 18. und 19. März 2009 setzt
die Forschungsstelle für
Pharmarecht an der Philipps-Universität Marburg ihren Fokus auf
Marktzugangsbedingungen und Marktzugangsschranken.
Einerseits
wird das Spannungsverhältnis zwischen Schutzrechten und
Binnenmarktintegration diskutiert, zum Beispiel die
kartellrechtliche Bewertung von Patentlizenzen oder die
missbräuchliche Ausnutzung von gewerblichen Schutzrechten. Andererseits
wird die Fusionskontrolle und Nachfragemacht im Gesundheitswesen
beleuchtet. Themen sind hier „Ärztlicher Standard und Therapiefreiheit
in Hausarztverträgen“, die „Festlegung des Gesundheitsniveaus bei der
Vergabe von Gesundheitsleistungen“ oder die „Steuerung des
Gesundheitsmarkts durch Wettbewerbsrecht oder durch Sozial- und
Verfassungsrecht“.
In der Forschungsstelle für Pharmarecht arbeiten der Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg, der hessische Landesverband sowie der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. zusammen. Gemeinsam wollen die Vertreter aus Hochschule und Industrie die Herausforderungen der gesellschaftlichen Entwicklung des Gesundheitswesens annehmen. Zielsetzung ist, Praxis und Wissenschaft zum dauerhaften Erfahrungsaustausch über Pharmafragen zusammenzuführen. „Bei den Marburger Gesprächen sind daher alle Wissenschaftler und Verantwortung tragende Praktiker des Pharmarechts eingeladen, gleichberechtigt und gleichverpflichtet die Entwicklung von Theorie und Praxis zu fördern“, sagt Dr. Bernd Wegener, Vorsitzender des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie in Berlin und Mitglied im Vorstand der Forschungsstelle.
Das Symposion richtet sich an Interessierte aus Hochschule, Pharmaunternehmen, Anwaltschaft, Krankenversicherungen und weiteren Unternehmen im Gesundheitswesen.