18.03.2009
12. Marburger Gespräche zum Pharmarecht
Marktzugangsbedingungen und Marktzugangsschranken
In ihren 12.
Marburger Gesprächen zum Pharmarecht
am 18. und 19. März 2009 setzt
die Forschungsstelle für
Pharmarecht an der Philipps-Universität Marburg ihren Fokus auf
Marktzugangsbedingungen und Marktzugangsschranken.
Einerseits
wird das Spannungsverhältnis zwischen Schutzrechten und
Binnenmarktintegration diskutiert, zum Beispiel die
kartellrechtliche Bewertung von Patentlizenzen oder die
missbräuchliche Ausnutzung von gewerblichen Schutzrechten. Andererseits
wird die Fusionskontrolle und Nachfragemacht im Gesundheitswesen
beleuchtet. Themen sind hier „Ärztlicher Standard und Therapiefreiheit
in Hausarztverträgen“, die „Festlegung des Gesundheitsniveaus bei der
Vergabe von Gesundheitsleistungen“ oder die „Steuerung des
Gesundheitsmarkts durch Wettbewerbsrecht oder durch Sozial- und
Verfassungsrecht“.
Der Arzneimittelmarkt wird
angesichts der hohen Zahl gesetzlich Krankenversicherter ganz
wesentlich davon bestimmt, ob Arzneimittel zur Versorgung zur Verfügung
stehen. „Neben dem Marktzugang bildet die Beschaffung durch die
gesetzliche Krankenversicherung deshalb eine zweite, nicht weniger
wichtige Voraussetzung für einen wirtschaftlichen Erfolg“, erklärt
Marburger Jura-Professor Dr. Wolfgang Voit, der Sprecher der
Forschungsstelle für Pharmarecht ist.
Während am zweiten
Tag der Marburger Gespräche für Pharmarecht die Grundregeln für diese
Beschaffungstätigkeit behandelt werden, konzentriert sich der erste Tag
auf die aktuelle Diskussion um Markteintritt und Marktschutz: Der
Marktzugang ist Grundvoraussetzung für jeden Warenabsatz. Seine Öffnung
liegt im Interesse eines Wettbewerbs, auf den die Marktwirtschaft
aufbaut. Nicht jede Marktzugangsbeschränkung verstößt aber gegen dieses
Credo. „Der Schutz von Patenten und damit der Schutz der
Refinanzierungsmöglichkeit von Innovationskosten gehört ebenso zu
unserem System, denn niemandem kann an einem Forschungsstillstand
gelegen sein“, sagt Voit. Dieses Spannungsverhältnis habe die
Europäische Kommission in ihrer Sektoruntersuchung des pharmazeutischen
Sektors aufgegriffen und werde es in den nächsten Jahren weiter
ausloten.
In der Forschungsstelle für Pharmarecht arbeiten der Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg, der hessische Landesverband sowie der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. zusammen. Gemeinsam wollen die Vertreter aus Hochschule und Industrie die Herausforderungen der gesellschaftlichen Entwicklung des Gesundheitswesens annehmen. Zielsetzung ist, Praxis und Wissenschaft zum dauerhaften Erfahrungsaustausch über Pharmafragen zusammenzuführen. „Bei den Marburger Gesprächen sind daher alle Wissenschaftler und Verantwortung tragende Praktiker des Pharmarechts eingeladen, gleichberechtigt und gleichverpflichtet die Entwicklung von Theorie und Praxis zu fördern“, sagt Dr. Bernd Wegener, Vorsitzender des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie in Berlin und Mitglied im Vorstand der Forschungsstelle.
Das Symposion richtet sich an Interessierte aus Hochschule, Pharmaunternehmen, Anwaltschaft, Krankenversicherungen und weiteren Unternehmen im Gesundheitswesen.