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18.03.2009

12. Marburger Gespräche zum Pharmarecht

Marktzugangsbedingungen und Marktzugangsschranken

In ihren 12. Marburger Gesprächen zum Pharmarecht am 18. und 19. März 2009 setzt die Forschungsstelle für Pharmarecht an der Philipps-Universität Marburg ihren Fokus auf Marktzugangsbedingungen und Marktzugangsschranken. Einerseits wird das Spannungsverhältnis zwischen Schutzrechten und Binnenmarktintegration diskutiert, zum Beispiel die kartellrechtliche Bewertung von Patentlizenzen oder die missbräuchliche Ausnutzung von gewerblichen Schutzrechten. Andererseits wird die Fusionskontrolle und Nachfragemacht im Gesundheitswesen beleuchtet. Themen sind hier „Ärztlicher Standard und Therapiefreiheit in Hausarztverträgen“, die „Festlegung des Gesundheitsniveaus bei der Vergabe von Gesundheitsleistungen“ oder die „Steuerung des Gesundheitsmarkts durch Wettbewerbsrecht oder durch Sozial- und Verfassungsrecht“.

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Dr. Bernd Wegener, Vorsitzender des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie und Mitglied im Vorstand der Forschungsstelle, und Prof. Dr. Wolfgang Voit, Sprecher der Forschungsstelle (Foto: Hellmuth Grassmann).
Der Arzneimittelmarkt wird angesichts der hohen Zahl gesetzlich Krankenversicherter ganz wesentlich davon bestimmt, ob Arzneimittel zur Versorgung zur Verfügung stehen. „Neben dem Marktzugang bildet die Beschaffung durch die gesetzliche Krankenversicherung deshalb eine zweite, nicht weniger wichtige Voraussetzung für einen wirtschaftlichen Erfolg“, erklärt Marburger Jura-Professor Dr. Wolfgang Voit, der Sprecher der Forschungsstelle für Pharmarecht ist. Während am zweiten Tag der Marburger Gespräche für Pharmarecht die Grundregeln für diese Beschaffungstätigkeit behandelt werden, konzentriert sich der erste Tag auf die aktuelle Diskussion um Markteintritt und Marktschutz: Der Marktzugang ist Grundvoraussetzung für jeden Warenabsatz. Seine Öffnung liegt im Interesse eines Wettbewerbs, auf den die Marktwirtschaft aufbaut. Nicht jede Marktzugangsbeschränkung verstößt aber gegen dieses Credo. „Der Schutz von Patenten und damit der Schutz der Refinanzierungsmöglichkeit von Innovationskosten gehört ebenso zu unserem System, denn niemandem kann an einem Forschungsstillstand gelegen sein“, sagt Voit. Dieses Spannungsverhältnis habe die Europäische Kommission in ihrer Sektoruntersuchung des pharmazeutischen Sektors aufgegriffen und werde es in den nächsten Jahren weiter ausloten.

In der Forschungsstelle für Pharmarecht arbeiten der Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg, der hessische Landesverband sowie der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. zusammen. Gemeinsam wollen die Vertreter aus Hochschule und Industrie die Herausforderungen der gesellschaftlichen Entwicklung des Gesundheitswesens annehmen. Zielsetzung ist, Praxis und Wissenschaft zum dauerhaften Erfahrungsaustausch über Pharmafragen zusammenzuführen. „Bei den Marburger Gesprächen sind daher alle Wissenschaftler und Verantwortung tragende Praktiker des Pharmarechts eingeladen, gleichberechtigt und gleichverpflichtet die Entwicklung von Theorie und Praxis zu fördern“, sagt Dr. Bernd Wegener, Vorsitzender des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie in Berlin und Mitglied im Vorstand der Forschungsstelle.

Das Symposion richtet sich an Interessierte aus Hochschule, Pharmaunternehmen, Anwaltschaft, Krankenversicherungen und weiteren Unternehmen im Gesundheitswesen.