03.04.2009
Prof. Dr. Monika Böhm zur Landesanwältin gewählt
Marburger Juristin wird hessischem Staatsgerichtshof als öffentlicher Ankläger zugeordnet
Der hessische Landtag hat am 1. April
2009 die Marburger Professorin für Staats- und
Verwaltungsrecht Dr. Monika Böhm zur Landesanwältin gewählt. Die
Landesanwältin ist dem hessischen Staatsgerichtshof als öffentlicher
Ankläger zugeordnet. Vor allem entscheidet der Staatsgerichtshof über
Grundrechtsklagen und Verfassungsstreitigkeiten. Er besteht aus elf
Mitgliedern, von denen fünf Berufsrichter sein müssen. Der Landtag
bestimmt die sechs übrigen für die Dauer der
Legislaturperiode.
Die 48-jährige Monika Böhm ist im Jahre 2000 auf eine C 4-Professur für Staats- und Verwaltungsrecht an die Philipps-Universität Marburg berufen worden.