09.06.2009
Vom Patent zum marktfähigen Produkt
„Machbarkeitsfonds“ fördert erstmals Veredelung eines Patentes der Universität Marburg
Bereits Ende 2008 wurde der Machbarkeitsfonds von der Hessischen Landesregierung zusammen mit der LTH - Bank für Infrastruktur, einer rechtlich unselbständigen Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen, aufgelegt. Er fördert patentierte Forschungsergebnisse, indem er die Veredlung der Patente bis hin zur Verwertung der fertigen Produkte unterstützt. Ziel ist, damit die an hessischen Hochschulen entwickelten Ideen und Innovationen in marktreife Produkte und Dienstleistungen zu überführen. Patente, die zwar aussichtsreich, aber noch entwicklungsbedürftig sind, können so in ein Stadium überführt werden, dass die technische Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit der Erfindung dokumentiert, zum Beispiel durch einen Prototypen oder eine Machbarkeitsstudie.
„Damit wird eine Lizenzierung von wissenschaftlichen Patenten an bestehende Unternehmen oder die Gründung eines Spin-Off-Unternehmens deutlich erleichtert“, sagt Dr. Christian Schulze, Geschäftsführer der TransMIT-Gesellschaft für Technologie-Transfer mbH. Die TransMIT, die im Schnittfeld von Wissenschaft und Wirtschaft die Potenziale der drei mittelhessischen Hochschulen vermarktet, freut sich über diese Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft in Hessen. Der Fonds ebne nicht nur den Weg zur "unternehmerischen Hochschule", meint Schulze, sondern genauso wichtig sei, dass er eine dauerhafte Förderung von wirtschaftlich verwertbaren Ideen der hessischen Hochschulen realisieren könnte. Denn der Machbarkeitsfonds soll sich refinanzieren, indem er im Gegenzug eine Beteiligung in Höhe von 25 Prozent der so genannten Verwertungserlöse erhält - vorausgesetzt das geförderte Patent hat sich aufgrund der Förderung entsprechend vermarkten lassen.
Aus dem mit vier Millionen Euro ausgestatteten Fonds können zunächst rund 25 Projekte mit jeweils maximal 160.000 Euro gefördert werden. Die Mittel stehen auf Antrag zur Verfügung. Antragsberechtigt sind zehn hessische Hochschulen, die zu fördernde Patente über die jeweils zuständige Patentverwertungsagentur auf Basis einer gemeinsamen Stellungnahme aller hessischen Patentverwertungsagenturen bei der LTH -Bank für Infrastruktur einreichen können.
Weitere Informationen
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TransMIT, Telefon 0641/94364-0, Internet: www.transmit.de
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LTH-Bank für Infrastruktur: http://www.lth.de/hlb/generator/Sites/LTHneu/wwwroot/Menue/Foerderangebote/Patentebifi/Patente/hsPatente.de.html