05.12.2010
Fit für Bologna 2.0
Marburger Allgemeine Bestimmungen zur Studiengangsentwicklung schaffen verbindlichen Rahmen für alle gestuften Studiengänge
„Ein echtes Baukastensystem“ nennt Professor Dr. Harald Lachnit, Vizepräsident für Studium und Lehre, die neue Version der Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen in Bachelor- und Masterstudiengängen an der Philipps-Universität. Hinter dem Wortungetüm verbirgt sich ein leicht handhabbares, softwaregestütztes Werkzeug zur Erstellung kohärenter und studierbarer Studienordnungen für die neuen Abschlüsse in den Zeiten des Bologna-Prozesses. Es war erklärtes Ziel der damit befassten Arbeitsgruppe, deren Mitglieder alle an der Modularisierung der Studiengänge beteiligt waren, den Fachbereichen die Konzentration auf Inhalte bei der Studiengangsentwicklung zu ermöglichen, anstatt sie in Formalien ersticken zu lassen. Dabei wurden Best-Practice-Beispiele mit herangezogen und berechtige Kritik an der ersten Umsetzung der Studienreform verarbeitet. Die Erkenntnisse eines universitätsweiten Bologna-Workshops mit allen Statusgruppen im vergangenen Jahr flossen ebenfalls mit ein.
„Wir haben aus den Fehlern gelernt“, betont Lachnit, „und erfolgreich die oft beklagte Prüfungsbelastung reduziert“. Auch die Mobilität der Studierenden zwischen verschiedenen Studienorten werde durch die Integration eines Mobilitätsfensters in den Lehrplan erleichtert. Die Begrenzung der Moduldauern und vorgegebene Modulgrößen förderten den Im- und Export zwischen Fächern, Moderne Prüfungs- und Unterrichtsformen wie E-Learning seien nun einfacher integrierbar, problematische Elemente wie Freiversuche bei Prüfungen und Maluspunktekonten seien zugunsten transparenter modulbezogener Wiederholungsregelungen abgeschafft worden. Die oft kritisierte Anwesenheitspflicht werde nun mit mehr Augenmaß gehandhabt, die Anrechnung von Leistungen wird verständlich geregelt. Dazu bekommen die Fachbereiche Musterordnungen an die Hand und können mit Hilfe vorbereiteter Textbausteine selbst Studienordnungen erstellen, in denen keine logischen oder prüfungsrechtlichen Lücken mehr klaffen, da diese bereits bei der Erstellung aufgezeigt würden.
„Wir haben auf alle Hauptkritikpunkte der Bologna-Reform reagiert“, erklärt Lachnit, „insgesamt gibt es nun deutlich weniger Verschulung“. Der größte Vorteil der Marburger Allgemeinen Bestimmungen, die alle derzeitigen Regelungen auf Bundes- und Landesebene berücksichtigen, liege aber in ihrer Verbindlichkeit für alle gestuften Studiengänge, führt der Vizepräsident aus: „Mit bloßem Empfehlungscharakter wie anderswo haben wir uns nicht zufrieden gegeben. Nun sind wir fit für Bologna 2.0“.
Im Zuge der Bologna-Reform bietet die Philipps-Universität seit dem Wintersemester 2003/2004 Bachelorstudiengänge und seit 2004/2005 Masterstudiengänge an. Seither ist die Zahl der Studierenden in den neuen, modularisierten Studiengängen kontinuierlich gestiegen, während die bisher üblichen Magister- und Diplomstudiengänge auslaufen.
Weitere Informationen:
Amtliche Mitteilungen Nr. 51/2010
Allgemeine Bestimmungen für Prüfungsordnungen in Bachelorstudiengängen an der Philipps-Universität Marburg vom 13.09.2010 http://www.uni-marburg.de/administration/amtlich/51_2010.pdf
http://www.uni-marburg.de/administration/amtlich/51_2010.pdfund
Nr. 52/2010
Allgemeine Bestimmungen für Prüfungsordnungen in Masterstudiengängen an der Philipps-Universität Marburg vom 13.09.2010 http://www.uni-marburg.de/administration/amtlich/52_2010.pdf
Nr. 52/2010
Allgemeine Bestimmungen für Prüfungsordnungen in Masterstudiengängen an der Philipps-Universität Marburg vom 13.09.2010 http://www.uni-marburg.de/administration/amtlich/52_2010.pdf
Kontakt
Prof. Dr. Harald Lachnit
Vizepräsident für Studium und Lehre
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06421-28-26008
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