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22.05.2012

Konkrete Werke, geschützte Geheimnisse

Dissertationen des Fachbereichs Rechtswissenschaften ausgezeichnet

Christoph Matz
Der Vorsitzende des Preiskomittees Günther Jansen mit dem Preisträger Dr. Christoph Matz und dem Geschäftsführer des Deutschen Baugerichtstages (DBGT e.V.) Roland Kandel bei der Preisverleihung am 11. Mai 2012 in Hamm (Foto: DBGT e. V.)
Zwei am Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg entstandene Dissertationen sind jüngst mit Forschungspreisen ausgezeichnet worden.

Dr. Christoph Matz, Doktorand am Fachbereich Rechtswissenschaften, erhielt am 11. Mai 2012 auf dem Deutschen Baugerichtstag in Hamm den baurechtlichen Forschungspreis in der Kategorie „Rechtswissenschaftliche Veröffentlichung“. Seine Dissertation zum Thema „Die Konkretisierung des Werks durch den Besteller“, zeichne sich durch ihr hohes wissenschaftliches Niveau sowie ihre Kreativität und Praxisnähe aus, heißt es in der Begründung. Der erstmals vergebene Preis soll die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Praxis fördern und dazu beitragen, das Bau- und Vergaberecht in den Blickpunkt der Wissenschaft zu rücken.

Ob einfacher Reparaturvertrag oder öffentliches Infrastrukturprojekt: Weil es kein gesetzliches Leitbild für nachträgliche Werkanpassungen gibt, wird über die Auslegung und die Wirksamkeit von Vertragsabsprachen häufig gestritten. Nach Ansicht von Matz steht jedoch nicht das Werk, sondern der Prozess der Werkherstellung im Mittelpunkt des Vertrags. Das Resultat der Werkleistung werde durch den Vertrag an sich noch nicht festgelegt. „Durch diese Sichtweise gelingt die Verbindung eines veränderbaren, vom Besteller steuerbaren Leistungsgegenstands mit der für den Werkvertrag typischen Erfolgshaftung“, erklärt Matz.

Judith Sawang
Die Preisträger Dr. Judith Sawang und Dr. Lars Markert bei der Preisverleihung am 19. April 2012 in Bonn (Foto: Thomas Klich / DIS, v.re.)

Dr. Judith Sawang, ehemalige Doktorandin am Fachbereich Rechtswissenschaften, wurde für ihre Dissertation zum Thema „Geheimhaltung und rechtliches Gehör im Schiedsverfahren nach deutschem Recht“ bereits im April mit einem DIS Förderpreis ausgezeichnet. Der alle zwei Jahre von der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) vergebene Preis fördert den wissenschaftlichen Nachwuchs auf dem Gebiet der alternativen Streiterledigung.

Die Intensivierung der internationalen Handelsbeziehungen und die damit verbundene Entwicklung des internationalen Wirtschaftsrechts haben zu einer erhöhten Akzeptanz von Schiedsverfahren geführt. Gleichzeitig wächst das Bewusstsein dafür, welch große Bedeutung dem Schutz von Unternehmensgeheimnissen in einer Wissensgesellschaft zukommt. Dennoch werden Unternehmensgeheimnisse bislang weder im Zivilprozess noch im Schiedsverfahren effektiv geschützt. So gibt es keine oder nur unzureichende Mittel, Unternehmensgeheimnisse in den Prozess einzubringen, ohne sie zugleich dem Gegner, häufig einem unliebsamen Konkurrenten,  preiszugeben. Dies kann bedeuten, dass die beweisbelastete Partei entweder ihr Geheimnis oder den Prozess verliert.

Sawang untersucht in ihrer Arbeit, ob und wie ein Schiedsgericht nach deutschem Schiedsverfahrensrecht hier Abhilfe schaffen kann. Die Autorin berücksichtigt hierfür die höchstrichterliche Rechtsprechung und analysiert die Praxis in staatlichen Gerichtsverfahren und Schiedsverfahren in Deutschland und in der Schweiz.

Beide Dissertationen wurden von Professor Dr. Wolfgang Voit, Inhaber der Professur für Bürgerliches Recht und Zivilverfahrensrecht am Institut für Verfahrensrecht der Philipps-Universität Marburg, betreut.

Kontakt

Professor Dr. Wolfgang Voit
Fachbereich Rechtswissenschaften
Tel.: 06421 28-21712
E-Mail