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11.11.2013

Deutschland: Defizite bei der Bekämpfung des Menschenhandels

Marburger Ökonomin legt 3P-Index – prosecution, protection, prevention – für 2012 vor

Junior-Prof. Dr. Seo-Young Cho, Forschungsgruppe Empirische Institutionenökonomie (Foto: Pressestelle der Philipps-Universität/Reinhold Eckstein)
Die Marburger Forschungsgruppe für Empirische Institutionenökonomie um Juniorprofessorin Seo-Young Cho hat soeben den aktuellen 3P-Index zur Auswertung des Stands der weltweiten politischen Maßnahmen zur Bekämpfung von Menschenhandel vorgelegt. „Im Ergebnis stagniert Deutschland in seinen Bemühungen“, stellt Cho fest. Im Ranking für das Jahr 2012 erreiche Deutschland lediglich Platz 41 von insgesamt 188 evaluierten Ländern und ist damit sogar hinter mehreren Entwicklungsländern, wie Mazedonien, Serbien, dem Kosovo und Rumänien, platziert. In der Gesamtwertung erreichte Deutschland im Rahmen des 3P-Indexes 2012 von 15 möglichen Punkten den Wert 12, während zuvor genannte Länder eine höhere Gesamtwertung von 13 oder 14 Punkten erzielten, führte die Ökonomin aus.

Der 3P-Index wurde im Jahr 2010 von Cho im Rahmen eines Projekts der Europäischen Union zur Erfassung der Daten zum Menschenhandel entwickelt. Dabei werden die staatlichen Initiativen im Kampf gegen Menschenhandel in drei wesentlichen politischen Bereichen jährlich untersucht und bewertet: strafrechtliche Verfolgung der Täter, Opferschutz sowie Maßnahmen zur Prävention von Menschenhandel – die so genannten 3Ps: prosecution, protection, prevention. Der 3P-Index ermöglicht eine quantitative Bewertung der politischen Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels auf einer Skala von eins (keinerlei Bemühungen) bis fünf Punkten (uneingeschränktes Engagement) für jede Kategorie der 3Ps. Darüber hinaus wird auf einer Skala von drei bis 15 Punkten eine Gesamtwertung aus der Summe der drei Teilbereiche erzielt. Das Länderrating im Rahmen des 3P-Indexes für den Bereich Menschenhandel wird jährlich von der Marburger Forschungsgruppe Empirische Institutionenökonomie veröffentlicht.

Aus dem Index geht hervor, dass seit 2010 die Bundesregierung rückläufige Anstrengungen im Kampf gegen Menschenhandel (siehe Tabelle 1, http://uni-marburg.de/F4Lax ) unternimmt. Als problematisch erweist sich dabei insbesondere der Opferschutz in Form von Amnestie und weitreichender Unterstützung der Opfer von Menschenhandel. Dies ist besonders dem Umstand geschuldet, dass effiziente Verfahren zur Identifizierung von Opfern und damit zur Unterscheidung zwischen illegalen Einwanderern und Opfern von Menschenhandel fehlen. „Daher ist nicht auszuschließen, dass Personen für Taten bestraft werden, die in direktem Zusammenhang mit Ihrem Status als Menschenhandelsopfer stehen, obwohl derartige Strafen eindeutig eine Verletzung der internationalen Standards darstellen, die sowohl durch das Europäischen Parlament als auch durch die Vereinten Nationen ratifiziert worden sind“, betont Cho.

Neben den Problemen im Bereich des Opferschutzes zeigt der Index eine Verringerung von Deutschlands Bemühungen hinsichtlich der strafrechtlichen Verfolgung von Tätern auf. Ungeachtet der Tatsache, dass Deutschland jegliche Formen des Menschenhandels nach §§ 232, 233 des Strafgesetzbuches kriminalisiert, fällt das festgesetzte Strafmaß oftmals milde aus. „Deutschland leitet jährlich 300 bis 500 Ermittlungen gegen Menschenhandel ein; nichtsdestotrotz bleibt die Verurteilungsrate weiterhin relativ niedrig – weniger als 150 Verurteilungen im Jahr 2010 und 2011“, referiert sie. Zum aktuellen Zeitpunkt ist noch nicht bekannt, wie viele Verurteilungen im Jahr 2012 erreicht worden sind. Außerdem müssen laut Cho im Gegensatz zu anderen Nachbarstaaten, wie den Niederlanden, oder Italien, in denen eine Verurteilung häufig mit einer Gefängnisstrafe von fünf bis 20 Jahren einhergeht, viele der in Deutschland verurteilten Menschenhändler keine Haftstrafen verbüßen.

Demgegenüber haben sich die politischen Bemühungen gegen Menschenhandel weltweit im Laufe des vergangenen Jahres etwas verbessert. Der weltweite Durchschnitt ist gegenüber dem Jahr 2011 von 9,81 Punkten auf 9,90 für 2012 gestiegen (siehe Tabelle 2, http://uni-marburg.de/F4Lax ). „Der 3P-Index für das Jahr 2012 deutet zwar auf Verbesserungen im Bereich des Opferschutzes sowie der Prävention hin, lässt hingegen einen geringfügigen Rückschritt im Bereich der strafrechtlichen Verfolgung von Tätern erkennen“, erklärt Cho. Die besten Ergebnisse mit einem maximalen Gesamtwert von 15 erzielten Australien, Frankreich, die Niederlande, Südkorea und die Schweiz, gefolgt von Italien, Schweden, Belgien, Norwegen und Österreich.

Weitere Informationen:

Tabellenanhang: http://uni-marburg.de/F4Lax

Komplette Rangliste aller im Rahmen des 3P-Indexes evaluierten Länder: http://www.economics-human-trafficking.org/

Veröffentlichung: Cho, Seo-Young, Axel Dreher and Eric Neumayer. The Determinants of Anti-trafficking Policies - Evidence from a New Index. Scandinavian Journal of Economics (im Erscheinen)

Kontakt

Junior-Prof. Dr. Seo-Young Cho, Forschungsgruppe Empirische Institutionenökonomie, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (FB02)
Tel.: 06421-28 23996
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