16.12.2014
Neuer Weiterbildungsmasterstudiengang „Pharmarecht“
Einschreibung bis 31. Januar möglich
Ab dem Sommersemester 2015 bietet die Philipps-Universität Marburg den interdisziplinären Weiterbildungsmasterstudiengang „Pharmarecht“ an. Das berufsbegleitende Qualifikationsangebot richtet sich an Juristen, Wirtschaftswissenschaftler, Pharmazeuten, Mediziner und Naturwissenschaftler. Das Lehrangebot zielt auf die Fertigkeiten ab, die für Fragen im Pharmabereich erforderlich sind, berücksichtigt jedoch, dass bereits praktische Fähigkeiten erworben wurden. Es wird das Verständnis für unterschiedliche Denkweisen aller beteiligten Parteien vermittelt.
„Das Arzneimittel- und Medizinprodukterecht gewinnt ständig an Bedeutung“, erklärt der Initiator des Studiengangs, Professor Dr. Wolfgang Voit. Derzeit fehle aber die Möglichkeit, sich durch einen universitären Abschluss im Pharmarecht für diese wichtige Aufgabe zu qualifizieren. „Die Aufgaben in diesem Bereich gehen über das rein Juristische hinaus. Umso bereichernder ist die voraussichtliche Zusammensetzung der Teilnehmenden, die aus allen Bereichen der Pharmaindustrie und des Gesundheitswesens kommen“, führt Voit aus. Um Einblicke in die Materie des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts zu vermitteln, orientiere sich das Lehrangebot am Lebenszyklus eines Arzneimittels bzw. eines Medizinprodukts, beginnend bei der Entwicklung, über den Marktzugang bis hin zur Überwachung. „Mit diesem Konzept sticht das Masterangebot in diesem Bereich heraus, zumal selbst im Fachanwaltskurs Medizinrecht diese Fragen kaum behandelt werden“, unterstreicht Voit. Die Studierenden werden in die Lage versetzt, im Bereich der Pharmaindustrie und des Gesundheitswesens tätig zu werden. Durch die Verknüpfung fachübergreifender Aspekte wird zudem ein hoher Grad an Interdisziplinarität erreicht.
Der Studiengang in deutscher Sprache ist auf vier Semester angelegt und umfasst sieben Module sowie eine Masterarbeit. Er ist auf Berufstätige zugeschnitten und berücksichtigt die individuellen praktischen Fähigkeiten der Studierenden. Zulassungsvoraussetzungen sind ein einschlägiger Studienabschluss (8 Semester Regelstudienzeit, 240 ECTS) sowie fachlich relevante Berufserfahrung von mindestens einem Jahr. Das kostenpflichtige Weiterbildungsangebot endet mit dem Master of Laws (LL.M.). Die Durchführung erfolgt durch die gemeinnützige ELMar gGmbH in Kooperation mit der Philipps-Universität. Es sind noch Anmeldungen möglich. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Januar 2015.
Weitere Informationen: http://www.uni-marburg.de/fb01/studium/weiterbildung/pharmarecht/
http://www.uni-marburg.de/fb01
Kontakt
ass. iur. Daniel Libertus, M.A.
Institut für Verfahrensrecht
Philipps-Universität Marburg
Universitätsstraße 6
35037 Marburg
Tel.:
06421 28-21730
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