15.12.2016
Hessische Universitäten begrüßen Ankündigung einer einvernehmlichen Lösung beim Urheberrecht
KHU hofft zudem auf angemessene Flexibilität bei der Neuordnung der Studiengangs-Akkreditierung
Die Konferenz Hessischer Universitätspräsidien (KHU) begrüßt das
gemeinsame Vorhaben der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), der
Kultusministerkonferenz (KMK) und der VG Wort, eine einvernehmliche
Lösung zur Handhabung des Urheberrechts im Kontext der Lehre an
Hochschulen zu finden. „Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung
und lässt hoffen, dass der im September geschlossene Rahmenvertrag
zwischen der VG Wort und der Kultusministerkonferenz gründlich und auf
eine für die Hochschulen praktikable Lösung hin überarbeitet wird“,
betonte KHU-Sprecher Prof. Dr. Joybrato Mukherjee, der Präsident der
Justus-Liebig-Universität Gießen. Er begrüßte insbesondere die
deutliche Willensbekundung der Beteiligten, eine bruchlose weitere
Nutzung der digitalen Semesterapparate an den deutschen Hochschulen
über die Jahreswende hinaus gewährleisten zu wollen.
Laut Vertrag sollten Texte, die digitalisiert werden – etwa für
digitale Semesterapparate –, künftig einzeln abgerechnet werden. Damit
wollte die VG Wort die Rechte der jeweiligen Urheber stärken. Die KHU
hatte sich entschieden, dem Rahmenvertrag nicht beizutreten. „Die von
der VG Wort geforderte seitengenaue Abrechnung der Ansprüche ist in der
Lehre nicht praktikabel und bedeutet für die Universitäten einen
erheblichen bürokratischen und finanziellen Mehraufwand. Sie setzt
außerdem den für gute Bildung falschen Anreiz, weniger Literatur zu
nutzen“, begründete sie diese Entscheidung.
Zur geplanten Neuorganisation des Akkreditierungswesens schließt sich
die KHU mit Blick auf die Bedeutung einer einheitlichen Regelung in
ihrer Einschätzung der Hochschulrektorenkonferenz an und begrüßt
grundsätzlich die Einigung der Kultusministerkonferenz (KMK) auf einen
Staatsvertrag über das Akkreditierungssystem. Ähnlich wie HRK-Präsident
Prof. Dr. Horst Hippler bemängelte KHU-Sprecher Mukherjee aber, dass es
nicht gelungen sei, alle Länder in den Staatsvertrag einzubinden. Auch
die KHU hofft auf eine ländergemeinsame Rahmenverordnung zur Umsetzung
des Staatsvertrags, die den Hochschulen angemessene Freiheitsgrade
zubillige. Aus Sicht des KHU-Sprechers soll es darin „vorrangig um den
fachlichen Austausch zu den Inhalten und Strukturen von Studiengängen
gehen“.
Dass die Attraktivität der Lehre an den hessischen Universitäten
ungebrochen ist, zeigt auch die seit Jahren sehr hohe Zahl an
Studierenden. Im laufenden Wintersemester sind an den fünf hessischen
Universitäten genau 152.932 Studierende eingeschrieben. „Wir nehmen
damit unsere Verantwortung für die junge Generation wahr und leisten
einen unverzichtbaren Beitrag zur Zukunftsfähigkeit Hessens“, betont
Mukherjee. „Da wir auch langfristig von sehr hohen Studierendenzahlen
ausgehen, brauchen wir zeitnah Zusagen zur verlässlichen und
angemessenen Finanzierung der Leistungsdimensionen Lehre und Forschung
über das Jahr 2020 hinaus.“
Weitere Informationen: www.khu-hessen.de
Die KHU:
In der Konferenz Hessischer Universitätspräsidien (KHU) haben sich die fünf Universitäten des Landes Hessen zusammengeschlossen. Die Präsidien der Technischen Universität Darmstadt, der Goethe-Universität Frankfurt, der Justus-Liebig-Universität Gießen, der Universität Kassel und der Philipps-Universität Marburg tagen fünf Mal pro Jahr. Die in der KHU organisierten Universitäten nehmen gemeinsam Stellung zu aktuellen Entwicklungen der Hochschulpolitik insbesondere des Landes Hessen, aber auch zu bildungs- und forschungspolitischen Herausforderungen auf nationaler und europäischer Ebene. Das Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der fünf hessischen Universitäten zu sichern und auszubauen.
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