22.04.2016
Wahlen der Personalvertretungen
Vom 9. bis 11. Mai finden die Wahlen des Personalrats und anderer Personalvertretungen statt
Das universitäre Wahljahr 2016 umfasst auch die
Wahl der
Personalvertretungen
. Gewählt werden vom 9. bis 11. Mai
eine ganze Reihe von Gremien: der örtliche Personalrat, der
Hauptpersonalrat auf der Ebene des Hessischen Ministeriums für
Wissenschaft und Kunst und die Jugend- und Auszubildenden-Vertretung
(JAV).
Am Universitätsklinikum Gießen und Marburg wird der
Eigenständige Personalrat am 9. Und 10. Mai gewählt
.
Die Urnen-Wahlen finden vom 9. bis 11. Mai 2016 jeweils von 9 Uhr bis 15:30 Uhr statt:
"Eine hohe Wahlbeteiligung stärkt die Personalvertretung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben als Anwalt Ihrer Interessen", betont der Vorsitzende des Wahlvorstands für die Personalratswahlen, Dr. Peter Müller und wirbt so für die Wahrnehmung des Wahlrechts. Der Personalrat berät Beschäftigte zu zahlreichen Fragen im Berufsleben. Unsicherheit kann in vielen Situationen im Berufsleben entstehen, zum Beispiel wenn Vorgesetzte in Ruhestand gehen, ohne dass im unmittelbaren Bereich eine Wiederbesetzung vorgesehen ist, oder wenn nach mehreren Jahren die Tätigkeitsbeschreibung nicht mehr der tatsächlichen Arbeit entspricht. Der Personalrat kann in der Dienstzeit aufgesucht werden und in der Regel sind Termine kurzfristig möglich.
Die Mitglieder des Personalrats werden auf der Grundlage des Hessischen Personalvertretungs-Gesetzes (HPVG) gewählt. Alle Beschäftigungsgruppen sind paritätisch vertreten.
weitere Informationen:
Die Urnen-Wahlen finden vom 9. bis 11. Mai 2016 jeweils von 9 Uhr bis 15:30 Uhr statt:
-
am Montag, 9. Mai, im Foyer des Fachbereichs Chemie,
Hans-Meerwein-Str. 4
- am Dienstag, 10. Mai, im Erdgeschoss der "Phil-Fak", Wilhelm-Röpke-Str.6
- am Mittwoch, 11. Mai, im Erdgeschoss des Universitätsverwaltungsgebäudes, Biegenstr. 10.
"Eine hohe Wahlbeteiligung stärkt die Personalvertretung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben als Anwalt Ihrer Interessen", betont der Vorsitzende des Wahlvorstands für die Personalratswahlen, Dr. Peter Müller und wirbt so für die Wahrnehmung des Wahlrechts. Der Personalrat berät Beschäftigte zu zahlreichen Fragen im Berufsleben. Unsicherheit kann in vielen Situationen im Berufsleben entstehen, zum Beispiel wenn Vorgesetzte in Ruhestand gehen, ohne dass im unmittelbaren Bereich eine Wiederbesetzung vorgesehen ist, oder wenn nach mehreren Jahren die Tätigkeitsbeschreibung nicht mehr der tatsächlichen Arbeit entspricht. Der Personalrat kann in der Dienstzeit aufgesucht werden und in der Regel sind Termine kurzfristig möglich.
Die Mitglieder des Personalrats werden auf der Grundlage des Hessischen Personalvertretungs-Gesetzes (HPVG) gewählt. Alle Beschäftigungsgruppen sind paritätisch vertreten.
weitere Informationen:
Kontakt
Dr. Peter Müller (Wahlvorstand)
Tel.:
06421 28-26292
E-Mail