Zurück zur Übersicht

07.06.2017

2. Ausschreibung zum Marburger Förderprogramm MIT-Forschung

Fördermittel für Projekte am Marburger Ionenstrahl-Therapiezentrum (MIT) - Antragstellung bis 31. Juli möglich

Auf Grundlage der Förderrichtlinie zum Marburger Förderprogramm MIT-Forschung werden gemäß der Entscheidung des Landes Hessens über die Präsidentin der Philipps-Universität Marburg zum zweiten Mal Fördermittel für Projekte am Marburger Ionenstrahl-Therapiezentrum (MIT) auf dem Gebiet der Medizinischen Strahlenbiologie und Strahlenphysik ausgeschrieben. Mit der Ausschreibung sollen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler v.a. Strahlzeiten am MIT für Forschungszwecke beantragen können. Bei diesem Call können in vivo -Versuche aus technischen Gründen nicht berücksichtigt werden.

Mit dieser Ausschreibung können ausschließlich Projektanträge auf den folgenden Gebieten gefördert werden:

  • der Strahlenbiologie,
  • der Strahlenphysik und
  • der Technik der Strahlenerzeugung und –applikation, die der Erforschung und Weiterentwicklung der Therapie mit Ionenstrahlen dienen.

Antragsberechtigt sind Wissenschaftler/innen der staatlichen hessischen Hochschulen sowie staatlich geförderter außeruniversitärer Einrichtungen mit Sitz in Hessen.

In der Regel sollen die beantragten Mittel (u.a. Sach- und Personalmittel, Strahlzeit) pro Projekt die Höchstantragssumme von 150.000 € nicht überschreiten. Die Kosten für die Strahlzeit wurden noch nicht endgültig festgelegt; somit werden die Antragsteller/innen gebeten, vorläufig für die Kalkulation von einem Betrag 2.000 €/Stunde Strahlzeit auszugehen. Die maximale Laufzeit eines Projektes beträgt zwei Jahre. Eine kostenneutrale Verlängerung um höchstens ein Jahr ist auf Antrag mit Begründung möglich. Der Antrag auf Verlängerung muss bis spätestens 4 Monate vor Ablauf der beantragten Projektlaufzeit bei der Philipps-Universität Marburg vorliegen.

Der Forschungsprojektantrag soll folgende Punkte beinhalten: (Nähere Informationen zu den Punkten 1-5 erhalten Sie hier: siehe Formblatt )


1.  Titelblatt mit dem Titel des Vorschlages

  • Hauptantragsteller/in (verantwortlicher Projektleiter/in),
  • Mitantragsteller/-in,
  • Menge der beantragten Strahlzeit und Qualität (Energie, Ionen-Sorte, Intensität etc.).

2.  Darstellung des Vorhabens

  • Zielsetzung mit klinischem Bezug,
  • Stand der Wissenschaft,
  • Arbeitsprogramm,
  • Methodik,
  • Beginn und Ende des Projektes (genaue Datumsangabe) mit Meilensteinen,
  • Darlegung der Gesamtfinanzierung des Projektes,
  • Höhe der beantragten Förderung mit Begründung,
  • Voraussetzungen für die Durchführung des Forschungsprojektes und Erfolgsaussichten,
  • einschlägige eigene Vorarbeiten,
  • Publikationslisten der Antragsteller (max. 10 relevante Publikationen).

3.  Benötigte Ressourcen am MIT

  • z.B. Brutschränke, Zentrifugen etc.
  • Wie viel Vorlaufzeit braucht das Experiment? Bitte bedenken Sie auch: mögliche Aufbauzeiten im Bestrahlungsraum, Aufspaltung in zeitliche Fraktionen, mögliche/unmögliche Zeiten, personelle Unterstützung.

4.  Technisches Sicherheitsblatt

5.  CV des/der Antragssteller/innen und der Kooperationspartner/innen (zwei Seiten) mit Angabe von jeweils höchstens zehn Publikationen

6.  Der Antrag (Punkte 2-4) darf zehn Seiten nicht überschreiten.

Sollten Sie technischen Fragen zur Umsetzung und Durchführung der Experimente am MIT haben, werden Sie gebeten, sich an die folgende Adresse zu wenden: MIT-Forschung@uni-marburg.de .

Anträge sind per Email bis

zum 31. Juli. 2017, 24:00 Uhr MEZ,

unter Angabe des Betreffs: Forschungsantrag MIT

an die folgende Adresse zu richten: MIT-Forschung@uni-marburg.de .

Unvollständige oder nicht rechtzeitig eingehende Anträge finden keine Berücksichtigung.

Kriterien für die Priorisierung und für die Förderung von Projekten sind wissenschaftliche Exzellenz, klinische Relevanz und Originalität sowie technische Durchführbarkeit. Bei der Beurteilung der technischen Durchführbarkeit zählt zu den wesentlichen Kriterien, dass die Anlage technisch oder sachlich nicht so verändert werden darf, dass der weitere klinische Betrieb dadurch gestört wird.

Die Förderrichtlinie können Sie hier einsehen.

Marburg, den 6. Juni 2017