03.04.2025 Gedenken an die Morde von Mechterstädt

Kranzniederlegung in Thüringen mit Vertretern aus Marburg und Ruhla

Foto: privat
An der Kranzniederlegung zum Gedenken an die Morde von Mechterstädt nahmen die Redner Prof.Dr. Hans-Jörg Lessig, Stadtrat Ruhla (von links), Henning Köster-Sollwedel, Stadtverordnetenversammlung Marburg, Stefan Hartung, Bürgermeister Ruhla, sowie Michael Heiny, Geschichtswerkstatt Marburg, teil.

In der Gedenkstunde für die Morde von Mechterstädt gedachten Stadt und Universität Marburg in Thal der 15 Arbeiter Ernst, Karl und Heinrich Füldner, Albert und Karl Schröder, Otto und Gustav Soldau, Reinhold Steinbeg, Alfred Rößinger, Alexander Hartmann, Otto Patz, Gustav Wedel, Rudolf Rosenstock, Paul Döll und Karl Hornschuh, die am Morgen des 25. März 1920 bei Mechterstädt in Thüringen von Marburger Verbindungsstudenten ermordet wurden. 

Universität, Stadt und AStA erinnern seit 2019 mit einer Gedenktafel an der Alten Universität an die Morde und an die Verantwortung der Universität und der Justiz für den Freispruch der Täter. 

Hintergrund:

Nach dem gescheiterten Kapp-Putsch im März 1920 kam es in Thüringen zu einem anhaltenden Arbeitskampf. In den bürgerkriegsähnlichen Verhältnissen unterstützten Marburger Studenten im bewaffneten Studentenkorps Marburg (StuKoMa) als Zeitfreiwillige die Reichswehr im Kampf gegen linksgerichtete Arbeiter. Am 24. März 1920 besetzte ein Kommando des Marburger Studentenkorps die Gemeinde Thal. Die Studenten nahmen 15 Männer fest, die als „Vertrauenspersonen der Arbeiterschaft“ galten. Den Verhafteten wurde vorgeworfen, sie rebellierten gegen die nach dem Kapp-Putsch wiederhergestellte staatliche Ordnung. Sie sollten deshalb nach Gotha gebracht und verhört werden. Auf der Landstraße in Höhe von Mechterstädt wurden die unbewaffneten Männer durch Kopfschüsse getötet.

Die Mitglieder des Kommandos, neun Korpsstudenten und fünf Burschenschafter, wurden vor dem Kriegsgericht der 22. Division der Reichswehr in Marburg und dem Schwurgericht in Kassel angeklagt und in beiden Instanzen freigesprochen.

Weitere Informationen zur Gedenktafel an der Alten Universität