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Zulassungsvoraussetzungen

Nachstehend finden Sie detailliert aufgelistet, welche Voraussetzungen Sie für den Antritt des M.A.-Studiengangs "Moderne arabische Politik, Gesellschaft und Kultur" mitbringen müssen. 

Allgemeine Zugangsvoraussetzungen

Allgemeine Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang ist der Nachweis eines fachlich einschlägigen Bachelorstudienganges im Bereich Geistes- und Sozialwissenschaften, insbesondere Nahostwissenschaften, oder der Nachweis eines vergleichbaren in- oder ausländischen berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses. Darüber hinaus sind hinreichende Kenntnisse in englischer Sprache auf mindestens Niveau B2 gemäß „Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen“ nachzuweisen.

Die besonderen Zugangsvoraussetzungen des Studiengangs sind Kenntnisse der arabischen Sprache nachgewiesen durch mindestens 30 LP an einer deutschen oder ausländischen Hochschule oder an einem Sprachinstitut einer Hochschule oder durch gleichwertige Nachweise. Zudem gibt es für Studierende mit geringeren Arabisch-Kenntnissen (jedoch mindestens 18 LP) die Möglichkeit einer Zulassung unter der Auflage, dass weitere 12 LP Arabisch-Kurse absolviert werden.

Eignungsfeststellungsverfahren

Sind die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen erfüllt, wird die Eignung der Bewerber und Bewerberinnen für den Studiengang im anschließenden Eignungsfeststellungsverfahren geprüft. Dort werden bis zu 110 Eignungspunkte vergeben. Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist eine Bewertung von insgesamt mindestens 55 Eignungspunkten. Die Eignungspunkte werden in den folgenden Bereichen vergeben:

  • Gesamtnote (bis zu 50 Eignungspunkte)

    Es werden bis zu 50 Eignungspunkte für die Abschlussnote oder, sollte die Abschlussnote noch nicht vorliegen, einer eingereichten, errechneten Durchschnittsnote auf Grundlage von mindestens 80 % der für den Bachelorabschluss erforderlichen Leistungspunkte nach folgendem Schlüssel vergeben:

    Notenpunkte 13,9 bis 15,0 (= Dezimalnote 1,0 bis 0,7) = 50 Punkte
    Notenpunkte 12,7 bis 13,8 (= Dezimalnote 1,4 bis 1,1) = 42 Punkte
    Notenpunkte 11,9 bis 12,6 (= Dezimalnote 1,7 bis 1,5) = 38 Punkte
    Notenpunkte 10,9 bis 11,8 (= Dezimalnote 2,0 bis 1,8) = 34 Punkte
    Notenpunkte 10,0 bis 10,8 (= Dezimalnote 2,3 bis 2,1) = 30 Punkte
    Notenpunkte 8,9 bis 9,9 (= Dezimalnote 2,7 bis 2,4) = 26 Punkte
    Notenpunkte 7,9 bis 8,8 (= Dezimalnote 3,0 bis 2,8) = 22 Punkte
    Notenpunkte 5,0 bis 7,8 (= Dezimalnote 4,0 bis 3,1) = 10 Punkte

  • Erweiterte Arabischkenntnisse (bis zu 20 Eignungspunkte)

    Es werden bis zu 20 Eignungspunkte für erweiterte Sprachkenntnisse des Arabischen vergeben:
    Für Arabischkenntnisse, die über das geforderte Maß von 30 LP hinausgehen, werden pro zusätzlichen 6 LP je 5 Punkte vergeben. Muttersprachler und Muttersprachlerinnen müssen ihre Arabischkenntnisse durch eine Hochschulzugangsberechtigung, die an einer Schule erworben wurde, deren Hauptunterrichtssprache Arabisch ist oder gleichwertige Nachweise belegen.

  • Praxiserfahrung (bis zu 20 Eignungspunkte)

    Es werden bis zu 20 Eignungspunkte für nachgewiesene Praxiserfahrungen im Rahmen eines Praktikums, einer Exkursion, eines Bildungsaufenthalts oder einer vergleichbaren Tätigkeit in der arabischen Welt vergeben:
    Pro Land und Aufenthalt von einem Monat bis fünf Monaten werden 10 Punkte vergeben, bei einem mindestens 6 Monate dauernden Aufenthalt in einem Land 20 Punkte.

  • Motivationsschreiben und Lebenslauf (bis zu 20 Eignungspunkte)

    Es werden bis zu 20 Eignungspunkte für die Bewertung des Motivationsschreibens sowie des Lebenslaufs nebst zugehörigen Nachweisen auf fachbezogene und persönliche Eignung vergeben.

Bewerbung und Fristen

Die aktuellen Bewerbungsfristen findest du hier.
Wichtiger Hinweis: Nach Bewerbungsschluss können keine Nachweise zur Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen mehr nachgereicht werden!

Bewerben mit einem ersten, grundständigen Studienabschluss, der an einer deutschen Hochschule erworben wurde.

Bewerben mit einem ersten, grundständigen Hochschulabschluss, der an einer Hochschule im Ausland erworben wurde.

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