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Zulassung & Bewerbung
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Bewerbungsverfahren
Der Studienbeginn ist zum Winter- und Sommersemester möglich. Eine Zulassungsbeschränkung (NC) besteht für diesen Studiengang nicht.
Die Bewerbung für den Masterstudiengang Sprach- und Kulturwissenschaften des Vorderen Orients läuft online über das System UniAssist. Wenn Sie alle formalen Kriterien erfüllen, werden Sie direkt zum Studiengang zugelassen. In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss in Absprache mit den Fachgebieten über Ihre Zulassung.
Bewerbungsleitfäden für Studierende.
Für Studieninteressenten ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung gelten für die Bewerbung besondere Regelungen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Zulassungsvoraussetzungen
Allgemeine Zugangsvoraussetzung für den M.A.-Semitistik und Altorientalische Philologie ist der Nachweis des Abschlusses eines fachlich einschlägigen B.A.-Studiengangs im Bereich der Nah- und Mittelost-Studien bzw. einer historischen Sprach-, Text- und Literaturwissenschaft (bspw. auch in Theologie, Religionswissenschaft, Klassische oder Vorderasiatische Altertumskunde) oder der Nachweis eines vergleichbaren in- oder ausländischen berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses. Insgesamt müssen hier mindestens 90 LP im Bereich der Nah- und Mittelost-Studien oder im Bereich philologisch-linguistischer Module absolviert worden sein.
Über die Frage der fachlichen Einschlägigkeit des Vorstudiums entscheidet der Prüfungsausschuss, ebenso über die Frage der Vergleichbarkeit eines Hochschulabschlusses.
Der Prüfungsausschuss kann die Zulassung mit der Auflage verbinden, dass zusätzliche Studienleistungen und/oder Prüfungsleistungen von höchstens 30 LP erbracht werden. In diesem Fall kann sich das Studium entsprechend verlängern.
Bei Fragen bezüglich der Berücksichtigung von Leistungen aus dem B.A. oder zum Studienverlauf, zögern Sie nicht die Studienfachberatung durch Prof. Stefan Weninger oder Prof. Nils Heeßel in Anspruch zu nehmen.
Als besondere Zugangsvoraussetzungen werden Kenntnisse des Arabischen im Umfang von 36 LP oder des Akkadischen im Umfang von 24 LP oder das Hebraicum verlangt.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Bewerbung mit vorläufigem Abschlusszeugnis
Liegt bei Bewerbungsschluss noch kein Abschlusszeugnis mit einer Gesamtnote vor, ist bei einem zugrunde liegenden Bachelor-Studium mit einem Umfang von 180 Leistungspunkten die vorläufige Gesamtnote aus den bis dahin erbrachten, also auch den nicht benoteten Leistungen, mindestens jedoch aus 150 Leistungspunkten, zu errechnen.
Eine Einschreibung kann in diesem Fall nur unter dem Vorbehalt erfolgen, dass alle Studien- und Prüfungsleistungen des Bachelorstudiums vor Beginn des Masterstudiums (Stichtag siehe allgemeine Seite Semestertermine) erbracht worden sind und der Nachweis bis zum Ende des Vorlesungszeitraums des ersten Fachsemesters geführt wird.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Sprachnachweise für Ausländische Studierende
Als Bewerber/in aus dem Ausland müssen Sie Deutschkenntnisse nachweisen (DSH Niveau II). Sehen Sie dazu auch die Allgemeinen Hinweise auf der Internetseite sprachnachweis.de!
Sie können sich auch schon bewerben, wenn Sie die DSH-Prüfung noch nicht absolviert haben. Sie erhalten dann eine vorläufige Zulassung und müssen mit Beginn des Studiums die Deutschkenntnisse nachweisen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Studienkosten
Für ein Studium des M.A. Semitistik und Altorientalische Philologie fallen keine Gebühren außer dem üblichen Semesterbeitrag an.