26.06.2024 Aktueller Aufsatz von Prof. Dr. Johannes Wertenbruch zur Gesellschaftsregistereintragung der rechtsfähigen GbR mit Rechtsformzusatz „eGbR"
Die GmbHR enthält in Heft 13 (GmbHR 2024, 673-676) einen aktuellen Auf-satz zum Thema „Name und Rechtsformzusatz bei der Gesellschaftsregisterein-tragung der rechtsfähigen GbR“. Es handelt sich zugleich um eine Besprechung der Entscheidung der OLG Hamburg (GmbHR 2024, 702) und des OLG Köln (GmbHR 2024, 703). Da der Wortlaut der einschlägigen MoPeG-Regelung des § 707a Abs. 2 BGB von den für die OHG, KG, GmbH und AG geltenden Vorschriften abweicht, ist umstritten, ob der Rechtsformzusatz zwingend am Ende des Gesellschaftsnamens platziert werden muss.
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