17.07.2024 Aktueller GmbHR-Blog von Prof. Dr. Johannes Wertenbruch zum BGH-Urteil in Sachen Geschäftsführerabberufung (Martin Kind) bei Hannover 96
Der II. Zivilsenat des BGH hat mit dem am 16.7.2024 unter Aufhebung der Entscheidung des OLG Celle die Wirksamkeit der Abberufung des Geschäftsführers Martin Kind bei der Hannover 96 Management GmbH bestätigt. Diese GmbH ist Komplementärin der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA, die den Profifußball-Bereich und damit die zurzeit am Spielbetrieb der 2. Liga teilnehmende Lizenzspielermannschaft unterhält. Alleingesellschafter der GmbH ist der Idealverein Hannover 96. Nach Ansicht des OLG Celle war der Abberufungsbeschluss mit dem Wesen der GmbH nicht zu vereinbaren und zudem sittenwidrig.
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