15.04.2024 Evaluierung des Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts
Infolge der Reform des Bauvertragsrechts im Jahr 2018 sind spezielle Regelungen für den Bauvertrag, den Verbraucherbauvertrag sowie den Architekten- und Ingenieurvertrag in das bisherige Werkvertragsrecht eingefügt worden (s. §§ 650a ff. BGB).
Ziel dieser Regelungen war unter anderem, den spezifischen Besonderheiten und Anforderungen dieser komplexen und auf eine längere Erfüllungszeit angelegten Vertragstypen Rechnung zu tragen, um hierdurch die interessengerechte und ökonomisch sinnvolle Gestaltung und Abwicklung solcher Verträge zu erleichtern.
Im Rahmen eines vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) vergebenen Forschungsvorhabens soll nun insbesondere die Frage beantwortet werden, ob die mit den betreffenden Gesetzesänderungen verfolgten gesetzgeberischen Ziele erreicht wurden.
Wir freuen uns, dass der Auftrag an die AFC Consulting Group vergeben wurde, deren Projektteam mit Herrn Prof. Dr. Wolfgang Voit als Experten für Baurecht besetzt ist.
Prof. Dr. Voit leitet an der Philipps-Universität Marburg die Zusatzqualifikation im Privaten Baurecht, die kostenlos neben dem Hauptstudium besucht werden kann. Weitere Informationen dazu auf Linkedin oder gerne auf Nachfrage an baurecht@staff.uni-marburg.de.
Anmeldungen zum Sommersemester 2024 sind noch möglich. Senden Sie dazu ebenfalls einfach eine Mail an baurecht@staff.uni-marburg.de.