13.06.2024 GmbHR-Kommentar von Prof. Dr. Johannes Wertenbruch zur BGH-Entscheidung bezüglich der Rechtsfolgen der Beerbung eines Mitkommanditisten bei Dauertestamentsvollstreckung, GmbHR 2024, S. 584 ff.
Kommentar von Prof. Dr. Johannes Wertenbruch zur BGH-Entscheidung bezüglich der Rechtsfolgen der Beerbung eines Mitkommanditisten bei Dauertestamentsvollstreckung, GmbHR 2024, S. 584 ff. Aufgrund des Prinzips der Einheitlichkeit der Mitgliedschaft in der Personengesellschaft kann ein Gesellschafter nicht Inhaber von zwei Gesellschaftsanteilen sein. Dieser Grundsatz stößt an seinen Grenzen, wenn in Bezug auf den von einem Mitgesellschafter geerbten Kommanditanteil wirksam eine Dauertestamentsvollstreckung angeordnet wurde und daher der Testamentsvollstrecker der Inhaber der materiell-rechtlichen Verfügungsbefugnis sowie im Prozess eine Partei kraft Amtes ist, ihm also die Passiv- oder Aktivlegitimation zukommt.
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