27.03.2025 Hessen beschließt integrierten Bachelor

Der hessische Landtag hat am 26. März die Einführung eines integrierten Jura-Bachelors beschlossen. Das Gesetz eröffnet dem Fachbereich Rechtswissenschaften ab dem Wintersemester 2025/2026 die Möglichkeit, den Studierenden seines Staatsexamensstudiengangs auf Antrag einen Bachelorabschluss (LL.B.) zu verleihen. Voraussetzung dafür ist, dass vom Landesjustizprüfungsamt festgestellt worden ist, dass alle Studienleistungen erbracht worden sind, die für die Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erforderlich sind. Darüber hinaus muss eine Bachelorarbeit oder eine gleichwertige wissenschaftliche Leistung (wie die wissenschaftliche Hausarbeit im Schwerpunktbereich) abgelegt worden sein. Studierende der Rechtswissenschaften haben somit künftig die Möglichkeit, mit ihrem Studium zwei juristische Abschlüsse zu erwerben.

Das Gesetz gilt rückwirkend auch für alle Studierenden, die erstmalig nach dem 1. Januar 2020 vom hessischen Justizprüfungsamt zum Staatsexamen zugelassen worden sind.

Link auf die Pressemitteilung des Landesjustizprüfungsamtes

Der Fachbereich Rechtswissenschaften begrüßt diese wichtige Reform der Juristenausbildung, für die sich der Fachbereich seit Langem nachdrücklich eingesetzt hat. Der Fachbereich wird umgehend die Schritte zur Umsetzung der Reform einleiten und die Studierenden über den Stand laufend informieren.

Prof. Dr. Markus Roth (Dekan)   Prof. Dr. Tobias Helms (Studiendekan)
27.3.2025