01.10.2024 IRDi-Teammitglieder auf Vortragsreise in China
Akademischer Rat a.Z. Dr. Johannes Meier und wissenschaftlicher Mitarbeiter Alexander Schneider vom Institut für das Recht der Digitalisierung (Prof. Dr. Sebastian Omlor, LL.M. (NYU), LL.M. Eur.) haben vom 20.-23.09.2024 an der internationalen Konferenz zum Thema: „Comparative Study of the Chinese Civil Code and the German Civil Code: Inheritance and Development“ teilgenommen. Die Konferenz wurde von der Central South University Changsha (Provinz Hunan) und der Universität Augsburg veranstaltet und hat unterschiedlichste Themen aus dem Deutschen und Chinesischen Zivilgesetzbuch behandelt. Im Rahmen der Konferenz wurden außerdem Prof. Dr. Wang Liming (Renmin University of China, Beijing), der maßgeblich an der Erarbeitung des Chinesischen Zivilgesetzbuches mitgewirkt hat, und Prof. Dr. Thomas M.J. Möllers (Universität Augsburg) mit einer Ehrendoktorwürde ausgezeichnet. Herr Dr. Meier hielt im Rahmen der Konferenz einen Vortrag zum Thema: „Agency without a specific authorization in Chinese and German Civil law” und hat ausgewählte Unterschiede sowie Gemeinsamkeiten beider Rechtsordnungen dargestellt.
Vor der Konferenz besuchten die Mitarbeiter des IRDi als Teil einer akademischen Besuchergruppe zudem die Jiangsu Universität in Zhenjiang (Provinz Jiangsu). Herr Dr. Meier hielt dort eine Vorlesung zum Thema: „Electronic and cryptographic shares in Germany“ und behandelte darin die Einführung von elektronischen und kryptobasierten Wertpapieren und Aktien nach dem Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) und dem Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) in Deutschland. Alexander Schneider fungierte im Anschluss als Kommentator.
Die Vortragsreise hat die eindrucksvolle Chance geboten, mit einer Vielzahl chinesischer Rechtswissenschaftler:innen rechtsvergleichend auf zivilrechtliche Herausforderungen zu blicken und divergierende Lösungsansätze zu diskutieren. Der prägende Einfluss des deutschen BGB auf das chinesische Zivilgesetzbuch ist in diesem Zusammenhang stetig zum Ausdruck gekommen. Gleichzeitig ist die selbständige Rechtssetzung und -entwicklung der chinesischen Rechtsordnung unverkennbar und kann insofern auch einen reziproken Beitrag für die deutsche Rechtswissenschaft leisten.
Die beiden IRDi-Mitglieder bedanken sich herzlich für die außergewöhnliche Gastfreundschaft, die sie an den verschiedensten Orten in China erfahren durften. Insbesondere danken sie Prof. Dr. Liuhua Shen für die Einladung und hervorragende Organisation der Reise, die intensive kulturelle Einblicke eröffnete. Zudem gilt ein besonderer Dank an Herrn Prof. Dr. Sebastian Omlor, der die Vortragsreise erst ermöglicht hat.