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Aufstockungen
Für eine Aufstockung (eine Aufstockung endet immer spätestens mit dem Vertragsende) ist der rechtzeitige Aufstockungsantrag des oder der Vorgesetzten in der Wirtschaftsverwaltung des FB01 (Personalbüro) einzureichen.
Die Vertragsänderung muss vor dem Aufstockungsbeginn von der Personalabteilung der Zentralverwaltung sowie von der wissenschaftlichen Hilfskraft unterschrieben worden sein.