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Juristischer Vorbereitungsdienst (Referendariat)
Wissenschaftliche Hilfskräfte, die eine Zusage zum Eintritt in den juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) erhalten haben, melden dies bitte umgehend in der Wirtschaftsverwaltung.
Innerhalb Hessens:
Der Eintritt ins Referendariat innerhalb von Hessen bewirkt die Beendigung des Vertrags an der Philipps-Universität kraft Gesetzes. Beschäftigte, die ihren Vertrag an der Universität mit max. 40 Stunden pro Monat fortsetzen möchten, müssen einen Antrag auf Weiterbeschäftigung über den Dienstweg stellen.
Vorschlagstext:
An die Präsidentin der Philipps-Universität über den Dekan
Zurzeit bin ich als wissenschaftliche Hilfskraft bei „Organisationseinheit“ mit „X Stunden pro Monat“ beschäftigt. Am „Datum“ werde ich in den juristischen Vorbereitungsdienst innerhalb Hessens aufgenommen. Dies bewirkt die Beendigung meines Vertrags an der Philipps-Universität kraft Gesetzes. Ich möchte aber weiterhin – mit „X Stunden pro Monat“ – als wissenschaftliche Hilfskraft, befristet bis „Datum“, tätig sein.
Eine Nebentätigkeitsgenehmigung bei dem Oberlandesgericht habe ich bereits beantragt.
Anlagen: Einweisungserlass des OLG, ggf. Anlage zum Personalfragebogen, ggf. Fragebogen zur Sozialversicherung
Es folgen: Nebentätigkeitsgenehmigung des OLG, Ernennungsurkunde, Wechsel der LohnsteuerklasseEinverstanden: Unterschrift des/der Vorgesetzten
Wird Ihrem Antrag auf Weiterbeschäftigung entsprochen, erhalten Sie einen neuen Arbeitsvertrag. Dieser muss vor der Weiterbeschäftigung von Ihnen unterschrieben werden.
Außerhalb Hessens:
Vorschlagstext:
An die Präsidentin der Philipps-Universität über den Dekan
Zurzeit bin ich als wissenschaftliche Hilfskraft bei „Organisationseinheit“ mit „X Stunden pro Monat“ beschäftigt. Am „Datum“ werde ich in den juristischen Vorbereitungsdienst außerhalb Hessens aufgenommen. „Daher möchte ich meinen Vertrag an der Philipps-Universität auf „40 Stunden pro Monat“ bis zum Vertragsende reduzieren./Meinen bisherigen Vertrag möchte ich fortführen.“
Eine Nebentätigkeitsgenehmigung bei dem Oberlandesgericht habe ich bereits beantragt.
Anlagen: Einweisungserlass des OLG
Es folgen: Nebentätigkeitsgenehmigung des OLG, Ernennungsurkunde, Wechsel der LohnsteuerklasseEinverstanden: Unterschrift des/der Vorgesetzten
Beendigung der Tätigkeit:
Vorschlagstext:
An die Präsidentin der Philipps-Universität über den Dekan
Zurzeit bin ich als wissenschaftliche Hilfskraft bei „Organisationseinheit“ mit „X Stunden pro Monat“ beschäftigt. Am „Datum“ werde ich in den juristischen Vorbereitungsdienst innerhalb/außerhalb Hessens aufgenommen. Meinen Vertrag an der Philipps-Universität möchte ich mit Ablauf des „Datum“ beenden.
Eine Kopie der Ernennungsurkunde werde ich nachreichen.
Kenntnisnahme bzw. Einverstanden: Unterschrift des/der Vorgesetzten
Wird Ihr Vertrag aufgelöst, ist Ihre Unterschrift für einen Auflösungsvertrag erforderlich.
Mit dem Eintritt ins Referendariat wird die Tätigkeit an der Universität zur Nebentätigkeit. Es ist eine Nebentätigkeitsgenehmigung des zuständigen Oberlandesgerichts erforderlich. Da dies in der Regel einige Zeit dauert, ist der Antrag umgehend zu stellen.
Bitte beachten Sie den Wechsel der Lohnsteuerklasse.
Die Ernennungsurkunde, die Sie am ersten Tag des Referendariats erhalten, reichen Sie bitte zeitnah in Kopie in der Wirtschaftsverwaltung des Fachbereichs ein.