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Allgemeine Informationen zu Personalangelegenheiten

Foto: Rolf K. Wegst

Sind Sie auf der Suche nach personeller Unterstützung für Ihren Fachbereich oder benötigen Sie Informationen zur erfolgreichen Abwicklung des Einstellungsverfahrens?

Bei Fragen zur Personalangelegenheiten hilft Ihnen die Wirtschaftsverwaltung des Fachbereichs gerne weiter.

Weitere Informationen für die erfolgreiche Bewerbung am Fachbereich finden Sie auf der Website der allgemeinen Universitätsverwaltung.

Familienfreundliche Hochschule

Die Philipps-Universität Marburg setzt sich dafür ein, das Studium für Studierende mit Kindern möglichst angenehm zu gestalten. Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links:

Informationen für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Alle Informationen zur Einstellung als neuer wissenschaftlicher Mitarbeiter finden Sie auf der allgemeinen Website der Universitätsverwaltung.

  • Mit der Bewerbung vorzulegen:

    Bewerbungsschreiben

    Lebenslauf

    Hochschulabschlusszeugnis  bzw. vorläufige Bestätigung des Prüfungsamts

    alle Prüfungs- / Arbeitszeugnisse und ggf. dem Stellenprofil angemessene Unterlagen

  • Bei erfolgreicher Bewerbung zur Einstellung (nach Aufforderung)vorlegen:

    Personalbogen für die hessische Landesverwaltung sowie Erklärung zu Strafen und Disziplinarmaßnahmen sowie zu laufenden Verfahren (2fach)

    Ergänzende Angaben zum Personalbogen

    Selbstauskunft für das Elektronische LohnSteuerAbszugsMerkmale - Verfahren (ELStAM) bei Beschäftigungsbeginn

    Kopie des Sozialversicherungsausweises

    Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse im Original

    Erklärung Kinderzulage

    ggf. Antrag auf Kindergeld

    Geburtsurkunde (Kopie)

    evtl. Heiratsurkunde (Kopie)

    Geburtsurkunde von Kindern (Kopie)

    ggf. Nachweis über Mitgliedschaft in einer zusätzlichen Altersversorgung bei vorheriger Tätigkeit im öffentlichen Dienst (Versicherungsnummer der VBL)

    evtl. Unterlagen über vermögenswirksames Sparen (kann nachgereicht werden)

    ggf. Nachweis über Wehr-/Zivildienst

    gültige Aufenthaltserlaubnis für Ausländer/-innen

    ggf. Mitgliedsbescheinigung im Versorgungswerk der Apothekerkammer

    ggf. Bescheid über die Befreiung in der Rentenversicherung

  • Bei der Einstellung zu veranlassen:

    Polizeiliches Führungszeugnis (Antrag beim Einwohnermeldeamt durch Einzustellenden, Belegart „O“; Kosten z. Z. 13,- € können jedoch nicht erstattet werden)

    Gesundheitszeugnis (die Anmeldung erfolgt ausschließlich durch den Fachbereich bzw. die Einrichtung)

  • Weiterbeschäftigungen

    Mit dem Weiterbeschäftigungsantrag des oder der Vorgesetzten sind folgende Unterlagen der wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder des wissenschaftlichen Mitarbeiters rechtzeitig vor Vertragsbeginn in der Wirtschaftsverwaltung des FB01 (Personalbüro) einzureichen:

    Anlage zum Personalfragebogen
    Ggf. Änderungen zu den Angaben bei der Neueinstellung

    Nach der Vertragsausfertigung mit Unterschrift der Personalabteilung der Zentralverwaltung muss der Vertrag vor dem Vertragsbeginn (spätestens am Vormittag des 1. Tages des Vertragsbeginns) in doppelter Ausfertigung von der wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder dem wissenschaftlichen Mitarbeiter unterschrieben werden.

  • Aufstockungen

    Für eine Aufstockung (eine Aufstockung endet immer spätestens mit dem Vertragsende) ist der rechtzeitige Aufstockungsantrag des oder der Vorgesetzten in der Wirtschaftsverwaltung des FB01 (Personalbüro) einzureichen.

    Die Vertragsänderung muss vor dem Aufstockungsbeginn von der Personalabteilung der Zentralverwaltung und dem oder der Beschäftigten unterschrieben worden sein.

  • Juristischer Vorbereitungsdienst

    Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und wissenschaftliche Mitarbeiter, die eine Zusage zum Eintritt in den juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) erhalten haben, melden dies bitte umgehend in der Wirtschaftsverwaltung.

    Innerhalb Hessens:

    Der Eintritt ins Referendariat innerhalb von Hessen bewirkt die Beendigung des Vertrags an der Philipps-Universität kraft Gesetzes. Beschäftigte, die ihren Vertrag an der Universität max. vierteltags fortsetzen möchten, müssen einen Antrag auf Weiterbeschäftigung über den Dienstweg stellen.

    Vorschlagstext:

    An die Präsidentin der Philipps-Universität über den Dekan

    Zurzeit bin ich als wissenschaftliche/-r Mitarbeiter/-in bei „Organisationseinheit“ mit  „X % der regelmäßigen Arbeitszeit“ beschäftigt. Am „Datum“ werde ich in den juristischen Vorbereitungsdienst innerhalb Hessens aufgenommen. Dies bewirkt die Beendigung meines Vertrags an der Philipps-Universität kraft Gesetzes. Ich möchte aber weiterhin – „vierteltags“ – als wissenschaftliche/-r Mitarbeiter/-in, befristet bis „Datum“, tätig sein.

    Eine Nebentätigkeitsgenehmigung bei dem Oberlandesgericht sowie eine Nebentätigkeitsgenehmigung bei der Philipps-Universität habe ich bereits beantragt.

    Meine Wochenarbeitszeit von „10 Stunden“ werde ich wie folgt einteilen: „Beispiel: Do. 2 Std., Fr. 8 Stunden“.

    Anlagen: Einweisungserlass des OLG, ggf. Anlage zum Personalfragebogen
    Es folgen: Nebentätigkeitsgenehmigung des OLG, Nebentätigkeitsgenehmigung der Philipps-Universität, Ernennungsurkunde, ELStAM-Formular (zum Wechsel der Lohnsteuerklasse)


    Einverstanden: Unterschrift des/der Vorgesetzten

    Wird Ihrem Antrag auf Weiterbeschäftigung entsprochen, erhalten Sie einen neuen Arbeitsvertrag. Dieser muss vor der Weiterbeschäftigung von Ihnen unterschrieben werden.

    Außerhalb Hessens:

    Vorschlagstext:

    An die Präsidentin der Philipps-Universität über den Dekan

    Zurzeit bin ich als wissenschaftliche/-r Mitarbeiter/-in bei „Organisationseinheit“ mit  „X % der regelmäßigen Arbeitszeit“ beschäftigt. Am „Datum“ werde ich in den juristischen Vorbereitungsdienst außerhalb Hessens aufgenommen. „Daher möchte ich meinen Vertrag an der Philipps-Universität auf „25 % der regelmäßigen Arbeitszeit“ bis zum Vertragsende reduzieren./Meinen bisherigen Vertrag möchte ich fortführen.“

    Eine Nebentätigkeitsgenehmigung bei dem Oberlandesgericht sowie eine Nebentätigkeitsgenehmigung bei der Philipps-Universität habe ich bereits beantragt.

    Meine Wochenarbeitszeit von „10 Stunden“ werde ich wie folgt einteilen: „Do. 2 Std., Fr. 8 Stunden“.

    Anlagen: Einweisungserlass des OLG, ggf. Anlage zum Personalfragebogen
    Es folgen: Nebentätigkeitsgenehmigung des OLG, Nebentätigkeitsgenehmigung der Philipps-Universität, Ernennungsurkunde, ELStAM-Formular (zum Wechsel der Lohnsteuerklasse)

    Einverstanden: Unterschrift des/der Vorgesetzten

    Beendigung der Tätigkeit:

    Vorschlagstext:

    An die Präsidentin der Philipps-Universität über den Dekan

    Zurzeit bin ich als wissenschaftliche/-r Mitarbeiter/-in bei „Organisationseinheit“ mit  „X % der regelmäßigen Arbeitszeit“ beschäftigt. Am „Datum“ werde ich in den juristischen Vorbereitungsdienst innerhalb/außerhalb Hessens aufgenommen. Meinen Vertrag an der Philipps-Universität möchte ich mit Ablauf des „Datum“ beenden.

    Eine Kopie der Ernennungsurkunde werde ich nachreichen.

    Kenntnisnahme bzw. Einverstanden: Unterschrift des/der Vorgesetzten

    Wird Ihr Vertrag aufgelöst, ist Ihre Unterschrift für einen Auflösungsvertrag erforderlich.
    Mit dem Eintritt ins Referendariat wird die Tätigkeit an der Universität zur Nebentätigkeit. Es ist eine Nebentätigkeitsgenehmigung des zuständigen Oberlandesgerichts erforderlich. Da dies in der Regel einige Zeit dauert, ist der  Antrag umgehend zu stellen. Ebenso ist ein Antrag auf Genehmigung einer Nebentätigkeit bei der Philipps-Universität Marburg zu stellen.

    Bitte beachten Sie den Wechsel der Lohnsteuerklassen.

    Die Ernennungsurkunde, die Sie am ersten Tag des Referendariats erhalten, reichen Sie bitte zeitnah in Kopie in der Wirtschaftsverwaltung des Fachbereichs ein.

    Wenn Sie aus dem juristischen Vorbereitungsdienst austreten und weiterhin beschäftigt sind, melden Sie die Beendigung des juristischen Vorbereitungsdienstes bitte in der Wirtschaftsverwaltung und reichen Sie das Zeugnis des 2. Staatsexamens ein.

Informationen für studentische Hilfskräfte

Weitere Informationen zur Einstellung und Bewerbung als studentische Hilfskraft finden Sie auf der Website der allgemeinen Universitätsverwaltung.

  • Allgemeine Informationen

    Ausschreibungen
    Ausschreibungen finden Sie auf der Webseite des Fachbereichs Rechtswissenschaften sowie an den Aushängen im Savignyhaus und im Landgrafenhaus.

    Beschäftigungsumfang
    Gemäß des Leitfadens soll den studentischen Hilfskräften ein Beschäftigungsumfang von mindestens 30 Stunden pro Monat ermöglicht werden. Die maximale Stundenzahl beträgt für studentische Hilfskräfte 82 Stunden im Monat.

    Beschäftigungsdauer
    Gemäß des Leitfadens soll als Beschäftigungsdauer eine Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten angestrebt werden.

    Vergütung
    Der Stundensatz beträgt für studentische Hilfskräfte ab dem 1. August 2023 12,22 Euro bzw. 13,23 Euro ab dem dritten Semester nach abgelegter Zwischenprüfung oder mit bereits vorhandenem Hochschulabschluss (Bachelor).

    Die Bezahlung der studentischen Hilfskräfte erfolgt zum Monatsende.

    Studienbescheinigung
    Eine aktuelle Studienbescheinigung ist Grundlage des Arbeitsvertrags. Fängt während des laufenden Vertrags ein neues Semester an, geben Sie bitte vor Beginn des Semesters die neue Studienbescheinigung mit Angabe der Fachsemester in der Wirtschaftsverwaltung ab.

    Änderungen der Daten
    Während eines laufenden Vertrags melden Sie bitte Änderungen der Kontaktdaten und Änderungen von anderen Beschäftigungsverhältnissen.

    Arbeitszeitnachweise
    Für geringfügig Beschäftigte ist ein Nachweis der Arbeitszeit erforderlich.

  • Mit der Bewerbung vorzulegen:

    Bewerbungsschreiben
    Lebenslauf
    Zwischenprüfungs-, Physikums- oder ggf. Bachelorabschlusszeugnis

  • Bei erfolgreicher Bewerbung werden für den Arbeitsvertrag benötigt:

    Fragebogen zu Sozialversicherung (bitte nicht doppelseitig drucken)

    Kurzpersonalbogen studentische Hilfskräfte

    Selbstauskunft für das Elektronische LohnSteuerAbszugsMerkmale - Verfahren (ELStAM) bei Beschäftigungsbeginn

    Immatrikulationsbescheinigung

    Kopie des Sozialversicherungsausweises

    gültige Aufenthaltserlaubnis für Ausländer/-innen

    ggf. Zwischenprüfungszeugnis

    Sie finden die Unterlagen unter folgendem Link: Unterlagen

    Hinweis:
    Sobald Ihr Arbeitsverhältnis begonnen hat, besteht die Plicht Ihre Arbeitszeit aufzuzeichnen.
    Hierfür nutzen Sie ausschließlich die Excelübersicht und legen diese (von Ihnen unterschrieben) Ihrer Vorgesetzten bzw. Ihrem Vorgesetzten nach Abschluss des Monats vor.

  • Verlängerungen

    Mit dem Verlängerungsantrag des oder der Vorgesetzten sind folgende Unterlagen der studentischen Hilfskraft in einfacher Ausfertigung rechtzeitig vor Vertragsbeginn in der Wirschaftsverwaltung des FB01 (Personalbüro) einzureichen:

    Fragebogen zur Sozialversicherung

    Studienbescheinigung mit Angabe der Semersterzahl

    Ggf. Erklärung zum Beschäftigungsumfang

    Nach der Vertragsausfertigung muss der Vertrag vor dem Vertragsbeginn (spätestens am 1. Tag des Vertragsbeginns) in doppelter Ausfertigung von der Wirtschaftsverwaltung des FB01 und der studentischen Hilfskraft unterschrieben werden.

  • Aufstockungen

    Für eine Aufstockung (eine Aufstockung endet immer spätestens mit Vertragsende) ist nur der rechtzeitige
    Aufstockungsantrag des oder der Vorgesetzten in der Wirtschaftsverwaltung des FB01 (Personalbüro) einzureichen.

    Die Aufstockungsbenachrichtigung als Ergänzung zum Arbeitsvertrag muss vor dem Aufstockungsbeginn in doppelter
    Ausfertigung von der Wirtschaftsverwaltung des FB01 unterschrieben und der studentischen Hilfskraft ausgehändigt werden.