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Praktikum

Das Praktikum kann nach bestandener Zwischenprüfung an den kooperierenden Kanzleien absolviert werden und wird, sofern es den Anforderungen des JAG entspricht, vom JPA auch als Wahlpraktikum anerkannt. Es empfiehlt sich mit dem Praktikum mindestens bis zum Abschluss des ersten Semesters der Zusatzqualifikation zu warten, damit auf baurechtliche Vorkenntnisse zurückgegriffen werden kann.

Die Dauer des Praktikums beträgt mindestens einen Monat (!!nicht vier Wochen!!). Allerdings nehmen einige Unternehmen und Kanzleien nur dann Praktikanten an, wenn sie länger (sechs bis acht Wochen) zur Verfügung stehen.

Grds. kann das Praktikum zu jedem Zeitpunkt im Semester begonnen werden, bitte achten Sie aber auf die Anforderungen des JAG. Wahlpraktika sind danach nur in der vorlesungsfreien Zeit möglich.

Die Bewerbung für das Praktikum bei den kooperierenden Kanzleien und Unternehmen erfolgt ausschließlich über den Lehrstuhl. Bitte bewerben Sie sich somit nicht direkt. Eine Bewerbung auf Eigeninitiative ist sogar eher hinderlich. Praktika bei anderen als den kooperierenden Kanzleien und Unternehmen müssen im Vorhinein abgesprochen werden.

Für eine Bewerbung füllen Sie bitte das Bewerbungsformular aus und senden dieses mitsamt den Bewerbungsunterlagen per Mail und in zwei PDF-Dateien (Formular + Bewerbungsunterlagen) an die betreuende Mitarbeiterin/den betreuenden Mitarbeiter der Zusatzqualifikation.

Einzureichen sind:

  • Ein aussagekräftiges Motivationsschreiben (an die Kanzleien gerichtet)
  • Einen tabellarischer Lebenslauf
  • Relevante Leistungsnachweise (Zwischenprüfungszeugnis, Scheine aus den Übungen und der Zusatzqualifikation etc.)

Nach Abschluss des Praktikums ist eine Praktikumsbescheinigung als PDF oder Druck einzureichen. Bei Kooperationspartnern reicht hierfür der Vordruck der Examenspraktika. Ansonsten müssen sich Name, Zeitraum und die Versicherung, dass das Praktikum überwiegend im privaten Baurecht absolviert wurde aus der Bescheinigung ergeben.