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FAQ

Anmeldung

Anwesenheit

  • Gibt es eine Anwesenheitspflicht?

    Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Zusatzqualifikation besteht Anwesenheitspflicht, die auch per Anwesenheitsliste kontrolliert wird. In jedem Themenblock darf einmal gefehlt werden. Bei weiterem Fehlen muss ein wichtiger Grund vorliegen, z.B. Krankheit. Hier wird regelmäßig ein ärztliches Attest gefordert. Ein Themenblock umfasst ca. fünf Wochen und kann ggf. auch unterschiedliche Rechtsgebiete behandeln. Er schließt grundsätzlich mit einer Klausur ab.Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Zusatzqualifikation besteht Anwesenheitspflicht, die auch per Anwesenheitsliste kontrolliert wird. In jedem Themenblock darf einmal gefehlt werden. Bei weiterem Fehlen muss ein wichtiger Grund vorliegen, z.B. Krankheit. Hier wird regelmäßig ein ärztliches Attest gefordert. Ein Themenblock umfasst ca. fünf Wochen und kann ggf. auch unterschiedliche Rechtsgebiete behandeln. Er schließt grundsätzlich mit einer Klausur ab.

  • Ich wohne nicht in Marburg. Kann ich von der Anwesenheitspflicht befreit werden?

    Da die Zusatzqualifikation nicht als Fernstudiengang ausgerichtet ist, ist eine Ausnahme von der Anwesenheitspflicht nicht möglich.

  • Wo findet die ZQ Baurecht in Marburg statt?

    Die ZQ Baurecht findet derzeit (WS 2024/25) in der Gutenbergstraße 29a statt.
  • Wie nehme ich von außerhalb teil?

    Grundsätzlich findet die Veranstaltung in Präsenz in Marburg statt. Für Teilnehmer von außerhalb mit längerem Anreiseweg bieten wir auf Einzelanfrage an, die Veranstaltung online zu übertragen. Die Klausuren werden allerdings ausschließlich in Präsenz geschrieben
  • Wie nehme ich aus Halle und Köln und anderen Städten teil?

    Die Teilnehmer aus Halle und Köln (und Umgebung) verfolgen die Live-Übertragung aus Marburg zusammen in einem Gemeinschaftsraum ortsansässiger Baurechtskanzleien oder der Universität. Die Klausuren werden ebenfalls in diesen Räumlichkeiten geschrieben.

    Weitere Teilnehmer deutschlandweit können online teilnehmen. Wir bemühen uns, weitere Präsenzmöglichkeiten über unsere kooperierenden Kanzleien zu schaffen.

Einstieg

Klausuren

Praktika

Schwerpunkt

  • Kann ich die Zusatzqualifikation mit einem Schwerpunkt kombinieren?

    Die Zusatzqualifikation kann grundsätzlich unabhängig von jedem gewählten Schwerpunkt absolviert werden. Sie ist komplett eigenständig. Auf Wunsch kann die Seminararbeit, die in der Zusatzqualifikation angefertigt werden muss jedoch mit der Seminararbeit, die im Rahmen des Schwerpunktes angefertigt werden muss, kombiniert werden. Dies bedeutet, dass dann nur eine Seminararbeit geschrieben werden muss, die aber sowohl für den Schwerpunkt als auch für die Zusatzqualifikation gewertet werden kann.

  • Können Klausuren aus der Zusatzqualifikation für den Schwerpunkt gewertet werden?

    Nein. Die in der Zusatzqualifikation geschriebenen Klausuren können nur in die Zusatzqualifikation eingebracht werden. Allerdings wird jeweils nach dem zweiten Semester der Zusatzqualifikation eine Klausur im Rahmen der Schwerpunktklausuren angeboten, die dann auch für den Schwerpunkt "Recht der Privatperson" gewertet wird. Für diese Klausur muss sich wie für alle anderen Schwerpunktklausuren gesondert angemeldet werden. Sie stellt keine Klausur dar, die im Rahmen der Zusatzqualifikation gewertet wird. 

Termine

Das Zertifikat

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