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FAQ
Anmeldung
Wann kann ich mich anmelden?
In die Zusatzqualifikation kann jedes Semester eingestiegen werden (s.a. "Einstieg"). Spätester Anmeldetermin für ein Semester ist jeweils der zweite Mittwoch in der Vorlesungszeit. Allerdings darf man dann in diesem Themenblock nicht mehr fehlen (s.a. "Anwesenheit").
Wie kann ich mich anmelden?
Erforderlich ist eine schriftliche Anmeldung, die möglichst über das Anmeldeformular erfolgen sollte. Sie kann aber auch gefaxt oder persönlich im Sekretariat von Professor Dr. Voit abgegeben werden.
Gibt es eine Anmeldungsbestätigung?
Die Anmeldung wird nicht gesondert bestätigt, da alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer in die Anwesenheitsliste aufgenommen werden und eine Anmeldung auch noch zu Beginn des Semesters möglich ist. Ausnahmen gelten für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die eine Befreiung von einzelnen Voraussetzungen benötigen.
Ist die ZQ Baurecht kostenlos?
Ja.
Anwesenheit
Gibt es eine Anwesenheitspflicht?
Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Zusatzqualifikation besteht Anwesenheitspflicht, die auch per Anwesenheitsliste kontrolliert wird. In jedem Themenblock darf einmal gefehlt werden. Bei weiterem Fehlen muss ein wichtiger Grund vorliegen, z.B. Krankheit. Hier wird regelmäßig ein ärztliches Attest gefordert. Ein Themenblock umfasst ca. fünf Wochen und kann ggf. auch unterschiedliche Rechtsgebiete behandeln. Er schließt grundsätzlich mit einer Klausur ab.Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Zusatzqualifikation besteht Anwesenheitspflicht, die auch per Anwesenheitsliste kontrolliert wird. In jedem Themenblock darf einmal gefehlt werden. Bei weiterem Fehlen muss ein wichtiger Grund vorliegen, z.B. Krankheit. Hier wird regelmäßig ein ärztliches Attest gefordert. Ein Themenblock umfasst ca. fünf Wochen und kann ggf. auch unterschiedliche Rechtsgebiete behandeln. Er schließt grundsätzlich mit einer Klausur ab.
Ich wohne nicht in Marburg. Kann ich von der Anwesenheitspflicht befreit werden?
Da die Zusatzqualifikation nicht als Fernstudiengang ausgerichtet ist, ist eine Ausnahme von der Anwesenheitspflicht nicht möglich.
Wo findet die ZQ Baurecht in Marburg statt?
Die ZQ Baurecht findet derzeit (WS 2024/25) in der Gutenbergstraße 29a statt.Wie nehme ich von außerhalb teil?
Grundsätzlich findet die Veranstaltung in Präsenz in Marburg statt. Für Teilnehmer von außerhalb mit längerem Anreiseweg bieten wir auf Einzelanfrage an, die Veranstaltung online zu übertragen. Die Klausuren werden allerdings ausschließlich in Präsenz geschriebenWie nehme ich aus Halle und Köln und anderen Städten teil?
Die Teilnehmer aus Halle und Köln (und Umgebung) verfolgen die Live-Übertragung aus Marburg zusammen in einem Gemeinschaftsraum ortsansässiger Baurechtskanzleien oder der Universität. Die Klausuren werden ebenfalls in diesen Räumlichkeiten geschrieben.
Weitere Teilnehmer deutschlandweit können online teilnehmen. Wir bemühen uns, weitere Präsenzmöglichkeiten über unsere kooperierenden Kanzleien zu schaffen.
Einstieg
Wann kann ich mit der Zusatzqualifikation beginnen?
Der Einstieg ist zu Beginn jedes Winter- und Sommersemesters möglich. Ggf. müssen aber bei Einstieg in späteren Semestern Teile der Ausbildungsgegenstände insbesondere des ersten Semesters vorausgesetzt werden (Bsp.: Einbeziehung der VOB/B).
Ich studiere Rechtswissenschaften an einer anderen Universität. Kann ich trotzdem an der Zusatzqualifikation teilnehmen?
Auch wenn Sie an einer anderen Universität studieren, ist eine Teilnahme an der Zusatzqualifikation möglich. Von einem jüngst noch erforderlichen Gasthörerbeitrag sehen wir nunmehr ab.
Stellvertretend würden wir uns über eine Unterstützung des Fördervereins freuen.An wen richtet sich die ZQ Baurecht?
Die ZQ Baurecht richtet sich sowohl an Studierende als auch Rechtsreferendare. Berufstätige wenden sich bitte an die Verantwortlichen des entsprechenden Masterstudiengangs (Frau Kromberg: sabrina.kromberg@jura.uni-marburg.de).
Klausuren
Was muss ich bei Klausuren beachten?
Besteht eine Klausur aus mehreren Teilen, sind alle Teile zu bearbeiten. Zum Bestehen der Klausuren ist es erforderlich, eine Mindestpunktzahl in jedem der zu bearbeitenden Teile zu erreichen. Wird ein Teil nicht oder nur ungenügend bearbeitet, kann die gesamte Klausur nicht mehr mit ausreichend bewertet werden. Außerdem wird man zu den Klausuren nur zugelassen, wenn man nicht mehr als einmal pro Vorlesungsblock unentschuldigt gefehlt hat (siehe Anwesenheit).
Muss ich die Klausuren im Gutachtenstil lösen?
Die Klausuren müssen grds. nicht im Gutachtenstil gelöst werden. Allerdings kann dies bei manchen Aufgabenstellungen sinnvoll sein.
Welche Hilfsmittel darf ich benutzen?
Grundsätzlich dürfen nur die üblichen Gesetzestexte benutzt werden. Weitere Hilfsmittel können durch den jeweiligen Referenten zugelassen werden.
Wann bekomme ich meine Klausur zurück?
Die Klausuren werden nicht zurückgegeben. An ihrer Stelle werden benotete Scheine ausgegeben. Die Klausuren können nach Absprache eingesehen werden. Leider können die Scheine wegen der unterschiedlich langen Korrekturzeiten nicht immer ausgegeben werden, bevor die nächste Klausur geschrieben wird.
Wie kann ich mich über meine Klausur beschweren?
Remonstrationen richten Sie bitte möglichst zeitnah an den zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiter. Sofern auf diesem Weg keine Abhilfe geschaffen wird, besteht die Möglichkeit einer förmlichen schriftliche Beschwerde bei Prof. Dr. Voit.
Muss ich alle drei Klausuren mitschreiben, selbst wenn ich die ersten beiden schon bestanden habe?
Für den Erwerb der Zusatzqualifikation ist dies nicht zwingend erforderlich, es wird allerdings im Hinblick auf die spätere Praxis und die Praktika dringend empfohlen.
Wann kann ich eine nicht bestandene Klausur durch eine Seminararbeit ersetzen?
Diese Möglichkeit besteht nur, wenn man zu der nicht bestandenen Klausur zugelassen wurde, also regelmäßig anwesend war.
Ist der Inhalt der ZQ Baurecht examensrelevant?
Der Inhalt der ZQ Baurecht erstreckt sich sowohl über examensrelevante Themen des besonderen Schuldrechts (insb. Werkvertragsrecht) als auch über baurechtliche Spezialthemen wie das Architektenrecht.Sind die Klausuren identisch mit Scheinklausuren
Die Klausuren unterscheiden sich stark von den herkömmlichen Scheinklausuren. Es wird kein Gutachten geschrieben, sondern mehrere Einzelfragen in einem Text beantwortet. Die kurzen Fälle müssen nicht im Gutachtenstil gelöst werden.Wo werden die Klausuren geschrieben?
Die Klausuren werden in Präsenz in Marburg bzw. Bremen, Halle (Saale), Hamburg, Kiel, Köln, Lennestadt und Münster geschrieben.
Für Teilnehmer aus anderen Städten stehen wir in Kontakt zu unseren kooperierenden Kanzleien deutschlandweit, um weitere praktikable Möglichkeiten zu finden und die Anreisewege so kurz wie möglich zu halten.
Praktika
Wie lang muss das Praktikum dauern?
Es muss sich mindestens auf den Zeitraum von einem Monat (also nicht vier Wochen!) erstrecken. Einige Unternehmen und Kanzleien nehmen Praktikanten jedoch nur dann an, wenn sie länger (sechs bis acht Wochen) zur Verfügung stehen. Weitere Informationen hier.
Kann ich das Praktikum auch an anderen als den auf der Homepage aufgeführten Unternehmen und Kanzleien absolvieren?
Grundsätzlich ist es auch möglich, Praktika bei anderen Unternehmen und Kanzleien zu absolvieren. In diesen Fällen entscheidet der Dekan oder die Dekanin des Fachbereichs, ob die gewählte Praktikumsstelle den Anforderungen genügt. Das Praktikum muss allerdings in jedem Fall einen baurechtlichen Schwerpunkt aufweisen.
Darf ich mich auch direkt an mein Wunschunternehmen wenden?
Die Vermittlung der Praktika bei den auf der Homepage angegeben Stellen findet nur über das Institut statt. Eine eigene Bewerbung kann u.U. sogar hinderlich sein.
Wird mir das Praktikum auch als Wahlpraktikum anerkannt?
Über diese Frage entscheidet das JPA, dieses wird regelmäßig zustimmen, wenn das Praktikum den Anforderungen des JAG (einmonatige Dauer, nur in der vorlesungsfreien Zeit etc.) genügt.
Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen, um an eine Praktikumsstelle vermittelt zu werden?
Regelmäßig ist der Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung erforderlich. Weitere Leistungsnachweise, insbesondere aus der Zusatzqualifikation, sind nicht zwingend erforderlich, sie können aber bei der Vermittlung berücksichtigt werden.
Schwerpunkt
Kann ich die Zusatzqualifikation mit einem Schwerpunkt kombinieren?
Die Zusatzqualifikation kann grundsätzlich unabhängig von jedem gewählten Schwerpunkt absolviert werden. Sie ist komplett eigenständig. Auf Wunsch kann die Seminararbeit, die in der Zusatzqualifikation angefertigt werden muss jedoch mit der Seminararbeit, die im Rahmen des Schwerpunktes angefertigt werden muss, kombiniert werden. Dies bedeutet, dass dann nur eine Seminararbeit geschrieben werden muss, die aber sowohl für den Schwerpunkt als auch für die Zusatzqualifikation gewertet werden kann.
Können Klausuren aus der Zusatzqualifikation für den Schwerpunkt gewertet werden?
Nein. Die in der Zusatzqualifikation geschriebenen Klausuren können nur in die Zusatzqualifikation eingebracht werden. Allerdings wird jeweils nach dem zweiten Semester der Zusatzqualifikation eine Klausur im Rahmen der Schwerpunktklausuren angeboten, die dann auch für den Schwerpunkt "Recht der Privatperson" gewertet wird. Für diese Klausur muss sich wie für alle anderen Schwerpunktklausuren gesondert angemeldet werden. Sie stellt keine Klausur dar, die im Rahmen der Zusatzqualifikation gewertet wird.
Termine
Wo kann ich nachsehen, wenn ich mich über Terminänderungen informieren will?
Terminänderungen werden auf der Homepage bekannt gegeben und den Teilnehmern per E-Mail mitgeteilt. Den aktuellen Terminplan finden Sie hier.
Wann findet die Zusatzqualifikation statt?
Die Vorlesungen der Zusatzqualifikation finden jedes Semester während der Vorlesungszeit mittwochs zwischen 15 Uhr c.t. und 19 Uhr statt. Zu den Seminaren siehe jeweils besondere Aushänge. Die Praktika sollen in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden.
Muss ich das Seminar und das Praktikum während der drei Semester, in denen ich die Vorlesungen besuche, absolvieren?
Seminar und Praktikum können auch mit Unterbrechung nach den drei Vorlesungssemestern absolviert werden. Vor dem Beginn der Zusatzqualifikation erworbene Seminarscheine bzw. absolvierte Praktika können ausnahmsweise anerkannt werden, wenn die dreisemestrigen Vorlesungen noch erbracht werden und die Voraussetzungen der Zusatzqualifikation eingehalten werden.
Wie lange dauert die ZQ Baurecht?
Die ZQ Baurecht erstreckt sich über drei Semester.Muss ich die ZQ Baurecht an einem Stück absolvieren?
Die ZQ Baurecht kann auch mit Unterbrechungen absolviert werden. Eine zeitliche Begrenzung gibt es nicht. Auch das Praktikum und das Seminar ist an keine Zeitvorgabe gebunden.
Das Zertifikat
Ich habe alle Leistungen erbracht, was jetzt?
Sofern Sie alle notwendigen Leistungen für die Zusatzqualifikation erbracht haben, wenden Sie sich bitte per Mail an die zuständige Betreuerin/den zuständigen Betreuer der Zusatzqualifikation und melden sich zur nächsten Zertifikatsverleihung an, bei der Sie dann ihr Abschlusszertifikat in einer feierlichen Veranstaltung überreicht bekommen.
Ich benötige vor der Zertifikatsverleihung einen Nachweis für eine Bewerbung etc.
Die Zertifikate können nur bei oder nach der Verleihung ausgegeben werden. Sollten Sie allerdings im Vorhinein einen Nachweis benötigen, stellen wir Ihnen ein vorläufiges Dokument aus, das Ihre Leistungen in der Zusatzqualifikation wiedergibt.
Ich kann an der Zertifikatsverleihung nicht teilnehmen, wie bekomme ich nun die Urkunde?
Grds. ist die Zertifikatsverleihung eine schöne und vor allem auch sinnvolle Veranstaltung um Kontakte in die Welt des Baurechts zu knüpfen. Wir legen Ihnen daher in jedem Falle nahe, teilzunehmen. Sollten Sie allerdings tatsächlich verhindert sein, so besteht die Möglichkeit, dass das Zertifikat nach der Verleihung auf dem Postweg zugestellt wird. Bitte wenden Sie sich dazu an die zuständige Betreuerin/den zuständigen Betreuer.
Was für Leistungen muss ich erbringen, um das Zertifikat zu erhalten?
Pro Semester müssen zwei von drei Klausuren bestanden werden, dazu kommt ein einmonatiges Praktikum und eine Seminararbeit mit Vortrag.