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Die 19. Marburger Gespräche zum Pharmarecht fanden am 3. und 4. März 2016 statt.
Zu den Tagungsunterlagen (nur für angemeldete Teilnehmer)!
Der Gesetzesentwurf zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen sieht unter anderem die Einführung des neuen Straftatbestands der „Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen“ (§ 299a StGB-E) vor, nachdem der Große Senat 2012 eine Strafbarkeit niedergelassener Ärzte wegen Bestechung und Bestechlichkeit gem. § 299 StGB mangels Amtsträgereigenschaft bzw. Beauftragtenstellung verneinte. In diesem Zusammenhang werden neben der problematischen Formulierung der Tatbestandsmerkmale mit Blick auf den Bestimmtheitsgrundsatz und der möglicherweise eintretenden Kriminalisierung grundsätzlich erwünschter Kooperationen auch die Schutzgüter des § 299a StGB-E diskutiert.
So finden sich in der Gesetzesbegründung als Zielsetzungen sowohl der Schutz des Wettbewerbs im Gesundheitswesen als auch die Sicherung des Vertrauens der Allgemeinheit in die Integrität heilberuflicher Entscheidungen. Aber auch die Verletzung von Vermögensinteressen der Wettbewerber und Patienten sowie der gesetzlichen Krankenversicherungen soll verhindert werden, um einer Verteuerung medizinischer Leistungen und steigenden Kosten im Gesundheitswesen entgegenzuwirken.
Die 19. Marburger Gespräche zum Pharmarecht setzten ihren ersten Schwerpunkt auf die hiermit einhergehenden rechtlichen Fragestellungen und Probleme. Der einleitende Vortrag befasste sich mit strafrechtlichen Schutzanliegen im Gesundheitswesen. Danach wurden die Kooperationsformen der Akteure im Gesundheitswesen sowie die Thematik der Zuwendungen und Anreize in diesem Bereich untersucht. In der Folge standen praktische wie auch rechtliche Fragen der Umsetzung der anstehenden Regulierungen in einem Unternehmen, insbesondere auf dessen Leitungsebene, im Mittelpunkt, da neben den operativ Tätigen die Leistungsorgane ebenfalls eigene Risiken tragen. Im Anschluss daran wurden - in mittlerweile guter Tradition der Marburger Gespräche zum Pharmarecht - neue Entwicklungen im Verfahren nach dem AMNOG aufgezeigt.
Abschließend wurde am ersten Tag auf aktuelle Fragen zu Rabattvereinbarungen sowie insbesondere auf Wirkstoffvereinbarungen der Krankenkassen als neue Steuerungsinstrumente eingegangen.
Der zweite Tag der Marburger Gespräche zum Pharmarecht befasste sich mit den Themen Innovation und Naturheilkunde und begann mit einem Vortrag über Rechtsfragen zur zweiten medizinischen Indikation, insbesondere zum Innovationsschutz von Arzneimitteln mit patentgeschützten und patentfreien Indikationen. Anschließend wurde die Verantwortungsabgrenzung bei klinischen Prüfungen bzw. der Vertragsgestaltung nach neuem Recht thematisiert. Es folgte ein Vortrag, der den Status und die Entwicklung pflanzlicher Gesundheitsprodukte in Deutschland und Europa beleuchtet.
Die 19. Marburger Gespräche zum Pharmarecht endeten schließlich mit einem Vortrag zu der globalen Marktentwicklung und Regulierung pflanzlicher Gesundheitsprodukte.
Zu den Flyer der Veranstaltung (mit detaillierten Programm).