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Die 21. Marburger Gespräche zum Pharmarecht fanden am 1. und 2. März 2018 statt.

Werberecht und Absatzförderung / Preisrecht

Auch die 21. Marburger Gespräche zum Pharmarecht haben sich dem gleichberechtigten Diskurs von Wissenschaft und Praxis verschrieben. Im Zeichen dieser Tradition sollen am 1. und 2. März 2018 Kernfragen des Werberechts und der Absatzförderung im Gesundheitswesen diskutiert werden.

Im März 2017 sind die Straftatbestände des §§ 299a und 299b StGB fast zwei Jahre in Kraft. Nachdem im Rahmen der vergangenen Symposien die Auslegung und die praktische Umsetzung der Korruptionstatbestände erläutert und diskutiert wurden, sollen durch die 21. Marburger Gespräche praxisorientiert dargelegt werden, welche Kooperationen im Gesundheitswesen überhaupt noch erlaubt, gewünscht und erforderlich sind.

Neben der Frage, wie regulatorische Anforderungen an die Vertragsgestaltung von Online-Portalen und digitalen Kommunikationswegen ausgestaltet sein müssen und wo die werberechtlichen Grenzen solcher „Zielgruppenplattformen“ für Ärzte und Patienten liegen, werden die rechtlichen Möglichkeiten des Informationsflusses seitens der Krankenkassen, der Kassenärztlichen Vereinigungen und von Prüfgremien über die Wirtschaftlichkeit von Arzneimittelverordnungen beleuchtet und mögliche Rechtschutzmöglichkeiten gegen diese Informationen aufgezeigt.

Ein weiterer Vortrag widmet sich der Thematik steuerlich optimierter Vertriebsmodelle von Arzneimitteln. Eine Vielzahl international tätiger Pharmaunternehmen steuert ihre Vertriebstätigkeit in der EU aus steuerlichen Gründen über die Schweiz. Es werden die hiermit verbundenen Vorteile im Spannungsfeld zu regulatorischen Anforderungen an den Vertrieb und den Großhandeln mit Arzneimitteln in der EU herausgearbeitet. Den Abschluss des ersten Tages bildet die aktuelle Entwicklung zur Veröffentlichung von Zulassungsunterlagen durch die EMA.

Passend dazu befasst sich die Dinnerspeech auf dem Landgrafenschloss in Marburg mit dem Brexit und dessen Auswirkungen im Pharmasektor.

Der zweite Tag beschäftigt sich mit dem Themenschwerpunkt „Preisrecht“. Passend dazu befasst sich der erste Vortrag - angelehnt an die Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg von Juni 2017 - mit den aktuellen Entwicklungen der Mischpreisbildung, insbesondere bei Kombinationspräparaten. Ein weiterer Vortrag widmet sich § 130 a Abs. 4 SGB V, der Möglichkeit der Befreiung von Herstellerabschlägen und nimmt eine Würdigung vor, ob die Befreiung eine unzulässige staatliche Subvention darstellen kann. Im Anschluss erfolgt ein Überblick über die Auswirkungen des Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) auf die Versorgung mit Zystostatika. Durch das Gesetz soll die Qualität und Sicherheit in der Versorgung mit Arzneimitteln zur Krebsbehandlung sichergestellt werden. Dazu entfällt die bisherige Ausschreibungsmöglichkeit der Krankenkassen mit Apotheken; zugleich sollen Rabattverträge zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Herstellern mit Blick auf die nachhaltige Finanzierbarkeit ermöglicht und die Verhandlungsmöglichkeiten der Selbstverwaltung über die Preise erweitert werden. (Hilfstaxe).

Die 21. Marburger Gespräche zum Pharmarecht enden mit einer kritischen Analyse der aktuellen Rechtsprechung zu Rabatten und Skonti, unter anderem wird dabei die Thematik eines nationalen Versandhandelsverbots diskutiert.

Zu den Flyer der Veranstaltung.

Zu den Tagungsunterlagen (nur für angemeldete Teilnehmer).