Hauptinhalt

Die 23. Marburger Gespräche zum Pharmarecht finden am 1. und 2. Oktober 2020 statt.

Flyer der 23. Marburger Gespräche zum Pharmarecht am 1. und 2. Oktober.

Aufgrund der aktuellen Situation planen wir die 23. Marburger Gespräche zum Pharmarecht als Präsenz-Veranstaltung mit der Möglichkeit, online teilzunehmen. Sollten die zum Veranstaltungszeitpunkt geltenden Kontaktbeschränkungen bzw. Hygienemaßnahmen die Durchführung als Präsenz-Veranstaltung unmöglich machen, werden wir eine reine Online-Konferenz durchführen.

Digitalisierung und Innovationen / Die Corona-Pandemie im Pharmasektor

Die auf den 1. und 2. Oktober verschobenen 23. Marburger Gespräche zum Pharmarecht mit dem Thema „Digitalisierung und Innovation“ wurden um das Themenfeld der „Corona-Pandemie im Pharmasektor“ erweitert. Sowohl die Digitalisierung als auch die Ausbreitung des Corona-Virus stellen uns vor neue Rechtsfragen in bisher ungeahntem Ausmaß. Bei den 23. Marburger Gesprächen wird es sich daher zur Aufgabe gemacht, diese Themen mittels  interessanten Vorträgen und intensiven Diskussionen näher zu beleuchten.

Der erste Tag befasst sich mit dem Themenblock „Digitalisierung und Innovation“. Die Digitalisierung ist nicht mehr wegzudenkende Realität, die auch im Pharmarecht längst Einzug genommen hat. Sie ist geprägt von zahlreichen Innovationen, für die der rechtliche Rahmen teilweise erst noch entwickelt werden muss. Kaum ein Thema im Zuge von „Digitalisierung und Innovation“ wird so kontrovers diskutiert wie der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI), die gerade in der Gesundheitsbranche bereits jetzt eine große Rolle spielt und auch in Zukunft spielen wird. Den Start der 23. Marburger Gespräche zum Pharmarecht bilden daher zwei Vorträge zu der Innovation „KI“. Nachdem in einem ersten Vortrag die technischen Möglichkeiten von KI in der Entwicklung und Vermarktung von Arzneimitteln erörtert werden, behandelt ein zweiter Vortrag die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Nutzung von KI.

Neue Rechtsfragen wirft darüber hinaus die digitalisierte Patientenkommunikation auf. Ein weiterer Vortrag wird daher insbesondere die werberechtlichen Grenzen und Konsequenzen für die Pharmakovigilanz der digitalisierten Patientenkommunikation aufzeigen.

Im Zeitalter der Digitalisierung liegt der Fokus stets auf der Erhebung und Nutzung von Daten. Interessant ist in diesem Zusammenhang unter anderem die Frage, inwieweit Patientenregister als Anknüpfungspunkte für die Erstattungsfähigkeit dienen können. Dies soll in dem Beitrag über „Real-World-Evidence“ beantwortet werden.

Es folgt ein Vortrag zum am 15. August 2019 in Kraft getretenen Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV). Dabei werden die Herausforderungen für die pharmazeutische Industrie im Hinblick auf Verordnungssteuerung, Vertragswettbewerb und Aut-idem bei Biologics nach dem GSAV beleuchtet und mögliche Lösungsansätze vorgestellt.

Zum Themenschwerpunkt „Digitalisierung und Innovation“ gehören auch die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit Studien, so dass ein weiterer Vortrag sich mit diesem Themenkomplex beschäftigen wird.

Abgerundet wird der Tag mit einem Beitrag zu einem aktuell viel diskutierten Thema: dem Switch-Verfahren von verschreibungspflichtigen zu verschreibungsfreien Arzneimitteln.  Dabei sollen neben einem Überblick über die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen vor allem Vorschläge zur Optimierung des Switch-Verfahrens erarbeitet werden.

Der zweite Tag der 23. Marburger Gespräche zum Pharmarecht umfasst vor allem Beiträge zu wichtigen Rechtsfragen rund um die Corona-Pandemie. Gestartet wird mit einem Vortrag eines Vertreters des Bundesgesundheitsministeriums über regulatorische Maßnahmen der Bundesregierung zu Covid-19.

Anschließend wird über das Kartellrecht in Zeiten der Pandemie berichtet und diskutiert. Schließlich werden auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Behandlung mit noch nicht zugelassenen Arzneimitteln im Zusammenhang mit Covid-19 thematisiert.

Auch die Zeit zwischen den Vorträgen kann zum Wissens- und Erfahrungsaustausch genutzt werden: Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiengangs „Pharmarecht (LL.M.)“ stellen anhand von Postern ihre Forschungsergebnisse vor.

Erstmals in der Geschichte der Marburger Gespräche zum Pharmarecht findet darüber hinaus eine Podiumsdiskussion zum AMNOG statt. Nach einem kurzen einleitenden Vortrag werden Vertreter aus der Justiz, dem G-BA und dem GKV-Spitzenverband über aktuelle Fragen aus dem Bereich des AMNOG diskutieren.

Das Symposium wird sowohl als Präsenz-Veranstaltung angeboten als auch als interaktive Online-Konferenz angeboten. Sollten die zum Veranstaltungszeitpunkt gültigen Kontaktbeschränkungen bzw. Hygienemaßnahmen eine Präsenz-Veranstaltung unmöglich machen, wird das Symposium als reine Online-Konferenz durchgeführt. Das aufgrund der Corona-Pandemie geänderte Programm für den neuen Termin am 1. und 2. Oktober finden Sie unten. Anmeldungen sind ab sofort möglich!

Kolloquium: Vorstellung der Dissertation von Frau Anna Haftenberger (Doktorandin der Forschungsstelle für Pharmarecht der Philipps-Universität Marburg) zum Thema "Die Produkthaftung für Künstliche Intelligenz in der medizinischen Diagnostik - Rechtliche Herausforderungen bei intelligenten Medizinprodukten"

Weitere Informationen