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Die 26. Marburger Gespräche zum Pharmarecht finden am 16. und 17. März 2023 statt.
Aktuelles aus dem Datenschutzrecht / Wie gehen Medizin und Recht mit Ungewissheiten um? / Finanzierungslücken im GKV-System
Arzneimittel dienen der Gesundheit der Patient*innen. Daten, die über die Wirksamkeit Aufschluss geben, sind deshalb für die Beurteilung und Weiterentwicklung von Arzneimitteln von zentraler Bedeutung. Zugleich handelt es sich um sensible und besonders schützenswerte Informationen der Patient*innen. Die Balance zwischen Forschungsinteressen und Datenschutz hängt von gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen ab, so dass der rechtliche Rahmen immer wieder neu definiert werden muss. Im ersten Teil unserer Gespräche zum Pharmarecht wollen wir deshalb den geltenden Rahmen mit seinen noch offenen Streitpunkten, aber auch die Perspektiven behandeln, die sich künftig bieten.
Im zweiten Teil schließt sich eine Grundsatzfrage an, die in vielen Bereichen relevant wird, die mit Gesundheit, Heilbehandlung und den Reaktionen des menschlichen Körpers einhergeht: Vielfach ist ungewiss, ob und wie diese Reaktionen ausfallen werden. Dennoch müssen Regelungen gefunden werden, nach denen trotz dieser Ungewissheit verfahren wird. Wie geht die Medizin mit dieser Ungewissheit um, wie verhält es sich bei neuartigen Arzneimitteltherapien und wie reagiert die Rechtsprechung zum Werberecht auf diese Ungewissheit? Den unterschiedlichen Umgang mit der Ungewissheit wollen wir herausarbeiten und sehen, ob und in welchem Maße die Unterschiede im Umgang sachlich geboten oder zumindest zu rechtfertigen sind.
Der zweite Tag unserer Gespräche ist neuen und sich abzeichnenden Preisregulierungsmaßnahmen gewidmet. Hier werden wir die Folgen des Finanzstabilisierungsgesetzes ebenso diskutieren wie die mögliche Einführung einer Aut-Idem-Regelung für Biosimilars und weitere Maßnahmen zur Preisregulierung. Mit der abschließenden Podiumsdiskussion greifen wir eine Frage aus den letzten Marburger Gesprächen auf: Welche Rechtsstellung hat der Staat, wenn er in Krisenzeiten Arzneimittel beschafft und selbst abgibt. Auch wenn diese Frage in Bezug auf Corona an praktischer Bedeutung verloren hat, muss sie jetzt diskutiert werden. In der nächsten Krisensituation wird dazu wiederum keine Zeit sein.
Wir freuen uns auf interessante Referate und auf Ihre Beiträge zur Diskussion!