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Selbstständige Bewerbung
Es kann auch selbstständig eine Praktikumstelle bei nicht mit der Forschungsstelle kooperierenden Stellen gesucht werden. Bei Vorliegen eines ausreichenden medizin- oder pharmarechtlichen Praxisbezugs kann das Praktikum anschließend auf Antrag im Rahmen der Zusatzqualifikation anerkannt werden.
In aller Regel wird ebenfalls eine thematisch einschlägige Ausbildungsstation im Rahmen des Referendariats oder eine entsprechende berufliche Tätigkeit auf Antrag anerkannt.
Der Antrag ist in digitaler Form unter pharmarecht@jura.uni-marburg.de einzureichen und muss eine aussagekräftige Bescheinigung enthalten, aus der sich die Dauer des Praktikums und die einzelnen Tätigkeitsschwerpunkte ersehen lassen.
Über die Anerkennung entscheidet der Dekan oder die Dekanin des Fachbereichs Rechtswissenschaften.