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Institut für das Recht der Digitalisierung (IRDi)
Das im Jahr 2018 neu gegründete Institut für das Recht der Digitalisierung bündelt und verstärkt die Kompetenzen des Fachbereichs in einer rechtlichen Querschnittsmaterie, die sich aus den Auswirkungen des Prozesses der Digitalisierung auf die bestehenden Rechtsordnungen ergibt.
Derzeit liegt ein Schwerpunkt der Forschungstätigkeit auf dem Wirtschafts-, Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht auf deutscher, europäischer wie internationaler Ebene. Das Institut hat sich einer intensiven Kooperation mit der Rechtspraxis und einer genuinen Interdisziplinarität verschrieben.
Einmal jährlich findet in Marburg eine Tagung zu aktuellen Rechtsfragen der Digitalisierung statt.
Die Gründungsdirektoren des Instituts sind Prof. Dr. Florian Möslein und Prof. Dr. Sebastian Omlor.