26.09.2023 Stellungnahme von Prof. Budzikiewicz zur Vaterschaftsanfechtung
Am 26. September 2023 hat das BVerfG unter großer medialer Anteilnahme über die Verfassungsbeschwerde eines leiblichen, nicht aber auch rechtlichen Vaters verhandelt, der sich gegen die Regelungen zur Anfechtung der Vaterschaft in § 1600 Abs. 2 und 3 BGB wendet (Az. 1 BvR 2017/21). Die Norm sieht vor, dass die Vaterschaftsanfechtung durch den leiblichen Vater ausgeschlossen ist, wenn zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung im familiengerichtlichen Verfahren eine sozial-familiäre Beziehung besteht. Frau Prof. Dr. Christine Budzikiewicz (Co-Direktorin des Instituts für Familienrecht) hat zu der geltenden Rechtslage gegenüber der dpa (Deutsche Presse-Agentur) eine Stellungnahme abgegeben, die Grundlage zahlreicher aktueller Berichterstattungen ist, unter anderem in op-online.de (Link).
Herr Prof. Dr. Tobias Helms (Co-Direktor des Instituts für Familienrecht) ist in der mündlichen Verhandlung vor dem BVerfG als Experte angehört worden.