Hauptinhalt

Lebenslauf von Prof. Dr. Dr. h. c. Hans-Detlef Horn

Profilbild von Prof. Dr. Horn
Foto: Prof. Dr. Horn
Foto: privat

1960 Geburt in Frankfurt am Main
1979 Abitur, Schweinfurt
1979-1980 Grundwehrdienst, Passau
1980-1982 Ausbildung zum Bankkaufmann, IHK Wiesbaden
1982-1987 Studium der Rechtswissenschaften, Universität Bayreuth
1987 Erstes Juristisches Staatsexamen, JPA München
1989 Promotion – Dr. iur., Universität Bayreuth 
Thema: „Experimentelle Gesetzgebung unter dem Grundgesetz“ 
(ausgezeichnet mit dem Heinz-Maier-Leibnitz-Preis 1989 und dem Preis der Stadt Bayreuth 1989)
1989-1992 Rechtsreferendariat, OLG Bamberg
1992 Zweites Juristisches Staatsexamen, JPA München
1992-1998 Wissenschaftlicher Assistent, Universität Bayreuth bei Prof. Dr. Walter Schmitt Glaeser
1998 Habilitation – Dr. iur. habil., Universität Bayreuth
Thema: „Die grundrechtsunmittelbare Verwaltung. Zur Dogmatik des Verhältnisses zwischen Gesetz, Verwaltung und Individuum unter dem Grundgesetz“ (Förderung der Drucklegung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft)
Verleihung der venia legendi für Öffentliches Recht
1998-1999 Vertretung des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Kirchenrecht und Deutsches Staats- und Verwaltungsrecht, Ludwig-Maximilians-Universität München
seit Okt. 1999 Universitätsprofessor für Öffentliches Recht, Philipps-Universität Marburg
2003-2010 Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof, Kassel
2010-2014 zunächst Prodekan, sodann Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaften, Philipps-Universität Marburg
2019 Verleihung des Doctor-honoris causa durch die Immanuel Kant Baltische Föderale Universität Kaliningrad /Rus

Allgemeine Informationen

Prof. Dr. iur. Dr. h. c. Hans-Detlef Horn (geb. 1960) wurde 1989 promoviert und habilitierte sich 1998, beides an der Universität Bayreuth bei Prof. Dr. Dr. h.c. Walter Schmitt Glaeser (Zweitgutachter jeweils Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Peter Häberle). Die Dissertation behandelt die "Experimentelle Gesetzgebung unter dem Grundgesetz" (Berlin 1989); die Habilitationsschrift geht über "Die grundrechtsunmittelbare Verwaltung. Zur Dogmatik des Verhältnisses zwischen Gesetz, Verwaltung und Individuum unter dem Grundgesetz" (Tübingen 1999). Im Wintersemester 1998/99 und im Sommersemester 1999 vertrat er an der Ludwig-Maximilians-Universität München den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Kirchenrecht und Deutsches Staats- und Verwaltungsrecht. Seit 1. Oktober 1999 lehrt er an der Philipps-Universität Marburg Öffentliches Recht.

Die Forschungsinteressen von Prof. Dr. Horn liegen sowohl in den Bereichen des Staats- und Verfassungsrechts als auch auf den Gebieten des Verwaltungsrechts sowie des Europa- und Völkerrechts.

Im Mitelpunkt seiner internationalen Aktivitäten steht die Zusammenarbeit mit mehreren Universitäten in Russland und China.

Prof. Horn war vom WS 2010/11 bis einschließlich SS 2014 zunächst Prodekan, sodann Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaften. Er war Mitglied der Kommission zur Untersuchung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und der Grundordnungs-Kommission der Philipps-Universität. 2015/16 wirkte er in der Arbeitsgruppe zur Satzung und Gründung der universitätsinternen Kommission "Forschung und Verantwortung" mit.

Vom SS 2019 bis einschließlich WS 2021/22 nahm er die Funktion des Corona-/Sicherheitsbeauftragten des Fachbereichs Rechtswissenschaften wahr.

Von 2003 bis 2010 war Prof. Horn im zweiten Hauptamt Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel.

Von 2004 bis 2014 und von März 2018 bis Mai 2023 war er im Deutschen Hochschulverband Vorsitzender des Landesverbandes Hessen und Mitglied des Erweiterten Präsidiums.

Im Oktober 2019 wurde ihm von der Immanuel Kant Baltische Föderale Universität Kaliningrad/Rus der Grad des Doctor-honoris causa verliehen.